Jobcenter Spandau verweigert trotz Eilverfahren hochschwangerer Frau Bürgergeld

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Das Jobcenter Spandau verweigert einer hochschwangeren Frau aus Berlin die Zahlung von Bürgergeld, nachdem ihr der Arbeitgeber eine Stelle als Reinigungskraft gekündigt hat. Trotz Eilverfahren verweigert die Behörde weiterhin die Unterstützung. Dies berichtet die Berliner Erwerbslosenberatungsstelle “Basta”.

Das Jobcenter begründet den Leistungsausschluss mit § 7 SGB II, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht haben oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Falsche Staatsangehörigkeit bedeutet kein Bürgergeld und keinen Krankenversicherungsschutz

Schwangere Frauen müssten eigentlich einem besonderen Schutz unterliegen. Denn bei der Existenzsicherung geht es nicht nur um den Schutz der Gesundheit der Betroffenen, sondern auch um den Schutz des Kindes.

Doch das Jobcenter Spandau sieht das ganz anders. Statt unbürokratisch und schnell zu helfen, verschanzt sich die Behörde hinter Paragraphen. Das Jobcenter verweigert schlichtweg jegliche Hilfe.

Nicht nur, dass die Betroffene keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, auch der Krankenversicherungsschutz wird ihr verwehrt, obwohl gerade in der Schwangerschaft regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben und wichtig sind.

“Sie hat einen kroatischen Pass. Die Jobcentermitarbeiterin, die ihr erklärt überflüssig zu sein, stellt sich nicht mit Namen vor, sondern mit Nummer 914.F”, berichtet eine Sprecherin der Erwerbslosenberatungsstelle Basta.

“Die eine Frau darf essen, die andere Frau soll ihr Kind auf der Straße gebären.” Eine falsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, bedeutet im Bürgergeld oder anderen Bereichen oft Rechtlosigkeit, kritisiert die Sozialberatungsstelle.

Schwangere muss im Heim für Wohnungslose schlafen

Derzeit wohnt die Betroffene in einem Lichtenberger Wohnheim für Wohnungslose. Einmal pro Wiche muss sich quer durch Berlin fahren, um bei der Spandauer sog. Wohnhilfe ihr Bett wieder für eine Woche zu sichern. Und das jede Woche. Das Amt fordert das und begründet dies mit “Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, außer Wegeunfähigkeitsbescheinigung sowie ärztlich verordnete Bettruhe, hindern nicht daran, Termine durch persönliches Erscheinen wahrzunehmen.”

Trotz Eilverfahren noch immer keine Leistungen

Im Rahmen eines Eilverfahrens hat die junge Frau mit Unterstützung der Erwerbslosenberatungsstelle vor dem Sozialgericht Berlin zunächst Recht bekommen. Das Jobcenter soll ersteinmal zahlen, so das Gericht.

Heute aber schreibt die Beratungsstelle “Basta” auf ihrem Twitter-Kanal: “Wir haben gerade erfahren, dass das Jobcenter Widerspruch eingelegt hat und deswegen immer noch kein Geld auszahlt wird. Wir bleiben dran!”

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