Rente: Wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2026

Lesedauer 6 Minuten

Der Februar 2026 ist für viele Rentnerinnen und Rentner kein Monat mit einem einzigen großen Stichtag: Einige Änderungen, die seit dem Jahreswechsel gelten, wirken sich im Alltag erst im Februar 2026 spürbar aus.

Andere betreffen zwar formal schon den Januar, schlagen aber wegen Abrechnungs- und Umstellungsfristen erst mit zeitlicher Verzögerung auf dem Kontoauszug oder in den laufenden Kosten durch.

Rentnerinnen und Rentner sollte gerade den Februar als Monat nutzen, um typische Nachlaufeffekte zu prüfen: bei Krankenversicherungsbeiträgen, beim Nebenverdienst, bei Steuern sowie bei Mobilitäts- und Energiekosten.

Krankenversicherung: Warum die höhere Belastung oft erst nach dem Februar sichtbar wird

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein großes Thema geblieben. Der allgemeine Beitragssatz liegt weiterhin bei 14,6 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.

Als Orientierungswert wird für 2026 ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent genannt, tatsächlich können einzelne Kassen darüber oder darunter liegen. Für Rentnerinnen und Rentner ist dabei nicht nur die Höhe entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt, wann eine Beitragserhöhung in der Nettorente ankommt.

Der Hintergrund ist technisch, aber für den Geldbeutel wichtig: Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern führt die Deutsche Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag direkt ab. Wenn eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026 erhöht, wird diese Erhöhung bei der Rentenzahlung häufig nicht sofort im Januar berücksichtigt.

In der Praxis gibt es eine Übergangsphase, in der bis Ende Februar noch mit dem bisherigen Satz gerechnet wird, bevor der neue Satz ab März greift. Damit wird der Februar 2026 für viele zum letzten Monat, in dem die Auszahlung noch auf dem alten Niveau liegt, bevor sie im März niedriger ausfällt.

Wer im Februar eine Rentenmitteilung oder Hinweise der Krankenkasse zu neuen Beitragssätzen bekommt, sollte das deshalb ernst nehmen, auch wenn die Rentenzahlung zunächst unverändert wirkt. Für manche ist es außerdem ein sinnvoller Zeitpunkt, die eigene Krankenkassenwahl zu überprüfen, weil Beitragserhöhungen regelmäßig mit Sonderkündigungsrechten verbunden sein können und sich ein Wechsel – je nach Leistungspaket – lohnen oder auch nicht lohnen kann.

Wer kann im Februar 2026 in Rente gehen?

Wer sich fragt, welche Geburtsjahrgänge im Februar 2026 erstmals mit welcher Rentenart starten können, muss den Grundsatz beachten, dass eine Rente grundsätzlich mit dem Kalendermonat beginnt, zu dessen Monatsanfang alle Voraussetzungen erfüllt sind; für einen Rentenbeginn zum 1. Februar 2026 heißt das:

Bei der Regelaltersrente erreicht vor allem der Jahrgang 1959 die maßgebliche Altersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten, praktisch betrifft das insbesondere die im November 1959 Geborenen (bei Geburtstag am 1. Dezember 1959 ebenfalls), deren Anspruch ab Februar laufen kann.

Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren rückt im Februar 2026 vor allem der Jahrgang 1961 nach, weil hier die Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten liegt und damit besonders für im Juli 1961 Geborene ein Rentenbeginn ab Februar möglich ist.

Die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren kann zwar weiterhin ab 63 mit Abschlägen beginnen, sodass für einen Start im Februar 2026 erstmals auch im Januar 1963 Geborene in den Blick kommen.

Und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein früher Rentenbeginn möglich, wobei ab dem Jahrgang 1964 die vorzeitige Grenze bei 62 Jahren liegt und damit ein Beginn im Februar 2026 vor allem für im Januar 1964 Geborene in Frage kommt – jeweils unter der Voraussetzung, dass die übrigen Bedingungen wie Wartezeiten und Nachweise erfüllt sind.

Pflegeversicherung: Beitragssatz stabil, private Pflege kann teurer werden

In der sozialen Pflegeversicherung bleibt der Beitragssatz 2026 auf dem Niveau, das seit dem 1. Januar 2025 gilt. Für viele Rentnerhaushalte ist das zunächst eine Nachricht ohne unmittelbare Februar-Überraschung, weil damit keine zusätzliche Anhebung allein durch den Beitragssatz verbunden ist.
Anders kann es bei privat Versicherten aussehen.

Dort können Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung zum Jahreswechsel 2026 steigen, etwa wegen gestiegener Ausgaben und Anpassungen im System. Wer die Beiträge per Lastschrift zahlt, merkt das oft erst dann deutlich, wenn im Februar die Abbuchungen des neuen Jahres im Alltag „eingetaktet“ sind und sich die monatliche Belastung verlässlich zeigt.

Rentenauszahlung: Wann kommt die Rente im Februar 2026?

Im Februar 2026 hängt der konkrete Auszahlungstag davon ab, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird. Bei der heute üblichen nachschüssigen Zahlung wird die Rente für den Monat Februar am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, das ist 2026 Freitag, der 27. Februar. Bei vorschüssiger Zahlung, die vor allem bei sehr alten Bestandsrenten vorkommt, erfolgt die Zahlung für den Rentenmonat Februar bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, also am Freitag, den 30. Januar 2026.

In beiden Fällen gilt: Maßgeblich ist der Überweisungstermin; wann das Geld tatsächlich sichtbar ist, kann je nach Bank und Buchungslauf schon am Vormittag erfolgen, spätestens aber im Verlauf des Auszahlungstages.

Steuern: Mehr steuerfreies Existenzminimum, aber neue Jahrgänge versteuern mehr Rente

Steuerlich startet 2026 mit Anpassungen, die auch viele Rentnerinnen und Rentner betreffen, selbst wenn die Auswirkungen nicht jeden Monat direkt sichtbar sind.

Der Grundfreibetrag steigt 2026, außerdem werden Tarifeckwerte verschoben, um Belastungen durch sogenannte kalte Progression abzumildern. Das kann gerade für Rentnerhaushalte mit zusätzlichem Einkommen – etwa aus Betriebsrenten, Vermietung oder Erwerbsarbeit – spürbar sein, weil es die Steuerlast im Jahresverlauf beeinflusst.

Gleichzeitig gilt: Wer 2026 neu in Rente geht, fällt in einen Jahrgang mit einem höheren steuerpflichtigen Anteil der Rente. Seit der Umstellung der Besteuerungsanteile steigt der zu versteuernde Teil für neue Rentenjahrgänge weiter an, während der Rentenfreibetrag für den jeweiligen Startjahrgang dauerhaft festgeschrieben wird.

Für Neurentnerinnen und Neurentner bedeutet das, dass bei gleicher Bruttorente im Vergleich zu früheren Rentenjahrgängen mehr Einkommen steuerlich erfasst wird. Der Februar ist damit oft der Zeitpunkt, an dem man erstmals realistisch plant, ob und wann eine Einkommensteuererklärung nötig wird, ob Vorauszahlungen drohen oder ob Rücklagen gebildet werden sollten.

Arbeiten neben der Rente: Aktivrente, Minijob-Grenze und neue Rechengrößen

Wer im Ruhestand weiterarbeiten möchte oder muss, startet 2026 mit mehreren Änderungen, die im Februar besonders praktisch werden, weil viele Arbeitsverhältnisse dann im neuen Jahresmodus laufen. Zum 1. Januar 2026 ist die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro im Monat gestiegen. Für Rentnerinnen und Rentner, die einen Minijob ausüben, kann das mehr Spielraum bedeuten – oder es macht nötig, Arbeitszeiten und Monatsverdienste genauer zu steuern, damit der Status erhalten bleibt.

Hinzu kommt eine neue steuerliche Komponente für reguläre Beschäftigung im Rentenalter: Die Bundesregierung stellt die sogenannte Aktivrente als Anreiz dar, damit Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten.

Dabei soll ein zusätzlicher Verdienst bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Betroffene ist im Februar oft der Moment, in dem sich in der Praxis zeigt, wie Arbeitgeber das in der Lohnabrechnung umsetzen und welche Unterlagen oder Erklärungen nötig sind, damit der Vorteil tatsächlich ankommt.

Parallel gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das betrifft Rentner vor allem dann, wenn sie neben der Rente beitragspflichtige Einkünfte haben, etwa als freiwillig gesetzlich Versicherte mit zusätzlichen Einnahmen oder als weiter Beschäftigte.

Höhere Bemessungsgrenzen können dazu führen, dass auf einen größeren Einkommensanteil Beiträge anfallen, auch wenn die gesetzliche Rente selbst weiterhin nach den bekannten Regeln verbeitragt wird.

Grundrente: Einkommensprüfung kann Zahlbeträge im Februar mitprägen

Beim Grundrentenzuschlag ist 2026 für viele weniger die politische Debatte entscheidend als die jährliche Einkommensprüfung. Bei der Überprüfung für den Zuschlag ab dem 1. Januar 2026 wird regelmäßig Einkommen aus einem zurückliegenden Jahr herangezogen, weil die Finanzdaten zeitversetzt zur Verfügung stehen.

Das kann dazu führen, dass sich der Zuschlag zum Jahresbeginn ändert, was sich dann selbstverständlich auch im Februar fortsetzt – entweder als höherer Zahlbetrag oder als reduzierter beziehungsweise entfallender Zuschlag, wenn Einkommen angerechnet wird.

Rentenservice und Auszahlung: Februar als Prüfmonat für die Kontoverbindung

Eine Änderung, die seit dem Jahreswechsel besonders praktische Folgen hat, betrifft die Auszahlung selbst. Die frühere Barauszahlung per Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist seit Ende 2025 entfallen. Seitdem ist die Überweisung auf ein Konto der Standardweg. Im Februar 2026 wird das für die kleine Gruppe Betroffener kritisch, die noch keine Kontoverbindung gemeldet hat oder deren Bankdaten nicht mehr stimmen: Dann kann eine Auszahlung ausgesetzt werden, bis die Kontodaten geklärt sind.

Erwerbsminderungsrenten: Zuschlag läuft weiter in der monatlichen Zahlung mit

Für bestimmte Erwerbsminderungsrenten gibt es einen Zuschlag, der seit Ende 2025 nicht mehr separat, sondern als Bestandteil der laufenden Rentenzahlung ausgezahlt wird. Im Februar 2026 ist das längst Routine, kann aber bei Nachfragen von Sozialleistungsträgern oder bei der eigenen Haushaltsplanung weiterhin relevant sein, weil sich der Zahlbetrag auf dem Kontoauszug anders darstellen kann als früher.

Lebenshaltung: Deutschlandticket und CO₂-Preis wirken im Alltag weiter

Auch jenseits der Rentenversicherung selbst verändert sich 2026 einiges, was Rentner im Februar im Portemonnaie merken. Das Deutschlandticket kostet seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Wer ein Abo hat, sieht die neue Belastung spätestens in den Abbuchungen, die im Januar angestoßen wurden und im Februar zum Normalzustand werden.

Beim Heizen und beim Tanken spielt die CO₂-Bepreisung ebenfalls eine Rolle. Ab 2026 wird der CO₂-Preis im nationalen System innerhalb eines vorgegebenen Korridors gebildet.

Für Haushalte kann das bedeuten, dass fossile Brennstoffe teurer werden, was sich zeitversetzt über Abschläge oder Nebenkostenabrechnungen bemerkbar macht. Gerade im Februar, wenn Heizperioden und Verbrauch hoch sind, kann der Kostenimpuls besonders spürbar werden, auch wenn die Weitergabe durch Anbieter und Vertragsmodelle unterschiedlich ausfällt.

Ausblick: Die nächste Rentenanpassung kommt erst im Sommer, aber die Debatte läuft schon

Wer im Februar auf eine klassische Rentenerhöhung wartet, wird sie noch nicht sehen: Die reguläre Anpassung erfolgt zum 1. Juli. Dennoch ist der Februar oft der Monat, in dem über die voraussichtliche Höhe intensiver gesprochen wird, weil neue Zahlen aus Berichten und Modellrechnungen diskutiert werden. Erste Zahlen sind bereits veröffentlicht.

Fazit: Februar 2026 ist der Monat, in dem viele Veränderungen ankommen

Für Rentnerinnen und Rentner ist der Februar 2026 vor allem deshalb bedeutsam, weil sich hier viele Jahreswechsel-Entscheidungen in der Praxis zeigen: Wer höhere Krankenkassenbeiträge angekündigt bekommt, merkt oft, dass die Nettoveränderung erst mit der nächsten Abrechnungsstufe kommt.

Wer neben der Rente arbeitet, sieht jetzt, ob neue Grenzen, Steuerregeln und Lohnabrechnungen sauber greifen. Und wer bei Mobilität und Energie sparen muss, erlebt, wie neue Preise zum Alltag werden. Wer seine Unterlagen sortiert und die eigene Situation prüft, kann unangenehme Überraschungen im Frühjahr vermeiden.