Krankenkassen lehnen Hilfsmittel-Anträge oft mit Standardsätzen ab, obwohl sich die Einschränkung messbar verschlechtert hat. Genau das erlebte Iris B.: Ihre Krankenkasse verweigerte neue Hörgeräte, obwohl eine HNO-Klinik die Verschlechterung dokumentierte und die Kosten im Festbetrag lagen. Der VdK Niedersachsen-Bremen legte Widerspruch ein, räumte ein Missverständnis aus und setzte die Kostenübernahme durch.
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Krankenkasse verweigert Hörgeräte trotz nachweisbarer Hörverschlechterung
Iris B. lebt mit einer ausgeprägten Tiefton-Schwerhörigkeit und trägt seit 2008 Hörgeräte. Als sich ihr Hörvermögen in den letzten Jahren deutlich verschlechterte, beantragte sie im Frühjahr 2024 neue Geräte. Die Krankenkasse lehnte ab und behauptete, es liege keine relevante Verschlechterung vor, obwohl die Klinikverordnung das Gegenteil belegte.
Ablehnung trotz Festbetrag zeigt: Es geht oft um Abwehr statt Bedarf
Die beantragten Hörgeräte kosteten rund 1.290 Euro und lagen damit im Rahmen des Festbetrags, den die Kasse bei sehr starker Schwerhörigkeit grundsätzlich erstattet. Wer im Festbetrag bleibt, erwartet normalerweise eine schnelle Bewilligung. Die Ablehnung wirkt deshalb wie ein Abwehrreflex, nicht wie eine echte Prüfung des Behinderungsausgleichs.
Kasse erklärt Ersatzgerät zur Neuversorgung und baut eine falsche Sperrfrist auf
Zusätzlich behauptete die Krankenkasse, links liege eine „vorzeitige Neuversorgung“ vor, weil die Sechs-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen sei. Tatsächlich hatte Iris B. ihre Hörgeräte seit 2018, sodass 2024 die reguläre Wiederversorgung nach sechs Jahren erreicht war. Die Kasse wertete offenbar ein 2021 nach Verlust ersetztes linkes Gerät fälschlich als „Neuversorgung“ und lag damit daneben.
VdK-Widerspruch trifft den wunden Punkt: Nutzen belegen, Fehler benennen
Der VdK griff den Fall auf und übernahm die Begründung des Widerspruchs, weil Iris B. gesundheitlich zusätzlich eingeschränkt war und kaum schreiben konnte. Die Sozialrechtsreferentin legte nicht bloß eine Meinung vor, sondern machte den Nutzen der neuen Geräte anhand von Messdaten sichtbar. Gleichzeitig klärte sie das Missverständnis zur Ersatzversorgung auf und nahm der Kasse den zentralen Ablehnungshebel.
Messwerte schlagen Bauchgefühl: Hörverstehen im Störschall entscheidet
In der Widerspruchsbegründung standen konkrete Vergleichswerte, die niemand wegdiskutieren kann. Mit den neuen Geräten lag das Hörverstehen im Störschall bei 42,5 Prozent, mit den alten nur bei 12,5 Prozent. Solche Zahlen zeigen nicht nur „besser“, sondern beziffern den Behinderungsausgleich in einem alltagsnahen Kernbereich.
Krankenkasse lenkt ein: Kostenübernahme nach Klärung des Ersatz-Irrtums
Nachdem der VdK den Unterschied zwischen Ersatz und Neuversorgung sauber herausarbeitete, lenkte die Krankenkasse ein. Sie übernahm die Kosten für die neuen Hörgeräte. Iris B. beschrieb das Ergebnis als Rückkehr ins Leben, weil sie wieder ohne ständiges Nachfragen kommunizieren konnte.
Was ist der Unterschied zwischen Ersatz und Neuversorgung bei Hörgeräten?
Ersatz bedeutet: Sie hatten bereits eine bewilligte Versorgung und dieses konkrete Hörgerät ist nicht mehr nutzbar, weil es verloren ging, gestohlen wurde oder irreparabel beschädigt ist. Dann geht es nicht um „mehr“ oder „besser“, sondern um die Wiederherstellung des bestehenden Versorgungszustands, damit Sie überhaupt wieder hören und am Alltag teilnehmen können. Die Krankenkasse darf einen solchen Ersatz nicht einfach als Luxus behandeln, weil der Anspruch auf Hilfsmittel darauf zielt, die Funktion sicherzustellen, nicht nur einmalig ein Gerät zu bezahlen.
Bei einer Neuversorgung geht es dagegen um eine neue Versorgung nach Ablauf der üblichen Nutzungs- und Versorgungsdauer oder wegen eines neuen, veränderten Bedarfs. Typisch ist die Wiederversorgung nach mehreren Jahren, wenn Geräte technisch verschlissen sind, nicht mehr ausreichend funktionieren oder sich Ihre Hörleistung nachweisbar verändert hat.
Dann prüfen Krankenkassen häufig erneut, ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, und sie schauen auf Fristen, Festbeträge und Messwerte, um den Bedarf zu bewerten.
Der Kernunterschied und der häufigste Kassen-Trick
Der Kernunterschied liegt im Anlass: Ersatz stellt den bisherigen Zustand wieder her, Neuversorgung deckt einen neuen oder weiterentwickelten Bedarf ab. Genau hier entstehen viele Ablehnungen, weil Krankenkassen Ersatzlieferungen fälschlich als Neuversorgung etikettieren und dann mit „Frist noch nicht abgelaufen“ argumentieren.
Wenn Sie so eine Begründung erhalten, sollten Sie die Versorgungshistorie schriftlich klarstellen und deutlich formulieren: „Es handelt sich um ein Ersatzgerät zur Wiederherstellung der bisherigen Versorgung, nicht um eine vorzeitige Neuversorgung.“
So belegen Sie Ersatz oder Neuversorgung gegenüber der Krankenkasse
Beim Ersatz hilft es, Verlust, Diebstahl oder Schaden zu dokumentieren, etwa mit einer kurzen schriftlichen Erklärung, Akustikerbestätigung oder Reparaturbericht. Bei Neuversorgung zählt vor allem der Nachweis, dass die alten Geräte nicht mehr ausreichen, etwa durch aktuelle Audiogramme und Vergleichsmessungen wie das Hörverstehen im Störschall. Je klarer Sie Ersatz und Neuversorgung trennen, desto schwerer fällt es der Krankenkasse, Ihren Anspruch mit Standardfloskeln abzuwehren.
So zerstört eine Ablehnung Teilhabe – und so holt ein Widerspruch sie zurück
Wenn Menschen Gesprächen nicht folgen können, ziehen sie sich aus Scham häufig zurück. Genau das passierte Iris B., bis die Versorgung stand. Der Fall zeigt, wie schnell eine Kassenentscheidung soziale Teilhabe kappt und wie konsequent ein gut begründeter Widerspruch sie wiederherstellt.
Rechtliche Grundlagen für Hilfsmittel und Hörgeräte
Die zentrale Anspruchsgrundlage ist § 33 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel – ausdrücklich auch auf Hörhilfen –, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen, einer Behinderung vorzubeugen oder den Erfolg der Behandlung zu sichern.
Dieser Anspruch umfasst nicht nur das Gerät, sondern auch notwendige Leistungen rund um die Versorgung; zudem nennt die Hilfsmittel-Richtlinie ausdrücklich auch Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung als Teil des Anspruchs, wenn das Hilfsmittel sonst nicht zweckentsprechend genutzt werden kann. Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert außerdem, wie verordnet wird und welche Maßstäbe gerade für Hörhilfen gelten.
Festbetrag ist nicht automatisch „ausreichend“ – entscheidend bleibt der Einzelfall
Kassen argumentieren gern mit Festbeträgen, doch das Recht knüpft an den notwendigen Behinderungsausgleich im konkreten Leben an. Bei Hörgeräten landet der Streit deshalb regelmäßig vor Gerichten, weil es nicht um „Luxus“, sondern um Hörfähigkeit im Alltag geht. Das Bundessozialgericht behandelt genau diese Fragen in Verfahren zur Hörgeräteversorgung über den Festbetrag hinaus und macht damit klar, dass schematische Grenzen die Einzelfallprüfung nicht ersetzen.
Achten Sie darauf, dass Sie Widerspruch fristgerecht einlegen und den Zugang nachweisen können. Versenden Sie Schreiben so, dass Sie später belegen, wann es angekommen ist, und bewahren Sie Kopien auf. Ohne Nachweis verlieren Sie im Zweifel nicht den Anspruch, aber die Durchsetzung wird unnötig schwer.
Ablehnungsgründe der Krankenkasse Wort für Wort zerlegen
Lesen Sie die Begründung der Kasse genau und prüfen Sie, ob sie Fakten behauptet, die nicht stimmen. Häufig verstecken sich Fehler in scheinbar harmlosen Sätzen wie „keine Verschlechterung“ oder „vorzeitige Neuversorgung“. Reagieren Sie darauf nicht allgemein, sondern widerlegen Sie jeden Punkt konkret.
Stützen Sie Ihren Antrag und den Widerspruch auf objektive Daten wie Audiogramme und Vergleichsmessungen, idealerweise „alt gegen neu“. Zeigen Sie, was sich mit den neuen Geräten verbessert, besonders beim Hörverstehen im Störschall. Zahlen zwingen die Kasse zur Einzelfallprüfung.
Ersatz und Neuversorgung sauber trennen
Klären Sie schriftlich, ob es um Ersatz nach Verlust oder Schaden geht oder um eine echte Neuversorgung wegen Verschlechterung oder Ablauf der Versorgungsdauer. Lassen Sie sich vom Akustiker eine kurze Bestätigung geben, welche Art der Versorgung vorliegt. Damit nehmen Sie der Kasse die Möglichkeit, Ersatz fälschlich als Neuversorgung umzudeuten.
Nichts unterschreiben, was Ihren Anspruch einschränkt
Unterschreiben Sie keine Erklärungen, die eine „freiwillige Mehrleistung“ suggerieren oder die Verantwortung auf Sie verschieben. Prüfen Sie Formulare, in denen die Kasse Zusatzkosten oder vermeintliche Wunschleistungen unterstellt. Wenn Sie unsicher sind, verlangen Sie Bedenkzeit und lassen Sie die Unterlagen prüfen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Muss die Krankenkasse neue Hörgeräte zahlen, wenn sich das Hören verschlechtert?
Wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Audiometrie eine Verschlechterung belegen und neue Geräte das Hörverstehen messbar verbessern, stärken Sie Ihren Anspruch erheblich. Argumentieren Sie nicht mit Gefühl, sondern mit Vergleichswerten aus Tests, am besten inklusive Hörverstehen im Störschall. Iris B. bekam genau deshalb die Kostenübernahme, weil der VdK Nutzen und Bedarf greifbar machte.
Darf die Krankenkasse eine Sechs-Jahres-Frist als Sperre nutzen?
Kassen arbeiten mit Fristen, aber entscheidend bleibt der konkrete Versorgungsbedarf und die korrekte Einordnung der Versorgung. Ein Ersatzgerät nach Verlust ist nicht automatisch eine Neuversorgung, und genau diese Verwechslung kann eine Ablehnung tragen, wenn niemand widerspricht. Im Fall Iris B. fiel die Ablehnung, als der VdK den Ersatz-Irrtum aufdeckte.
Was muss in den Widerspruch, damit er wirkt?
Ein Widerspruch gewinnt Kraft, wenn er objektive Daten liefert und die Ablehnungslogik der Kasse zerlegt. Nutzen Sie Vergleichsmessungen „alt gegen neu“ und benennen Sie konkret, was die Kasse falsch einordnet, etwa Ersatz statt Neuversorgung. Genau diese Kombination brachte die Krankenkasse im Fall Iris B. zum Einlenken.
Was, wenn die Kasse trotz Widerspruch nicht einlenkt?
Dann können Sie die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen, weil der Anspruch aus § 33 SGB V nicht von Kulanz abhängt. Gerade bei Hörgeräten zeigen Verfahren immer wieder, dass Einzelfallargumente und Messwerte entscheidend werden. Dokumentieren Sie jede Begründung der Kasse und reichen Sie fachliche Nachweise konsequent nach.
Wer hilft, wenn ich den Widerspruch nicht alleine schaffe?
Sozialverbände wie der VdK unterstützen bei der Begründung und setzen oft genau die Argumente, die Kassen nicht wegwischen können. Das ist besonders wichtig, wenn Krankheit oder körperliche Einschränkungen Sie an Formalien hindern. Iris B. bekam die Bewilligung auch deshalb, weil der VdK die Begründung professionell und vollständig lieferte.
Fazit: Widerspruch zwingt die Krankenkasse zurück zur Rechtslage
Der Fall Iris B. zeigt, wie Krankenkassen mit Behauptungen und Fristen arbeiten, obwohl Bedarf und Nachweise klar vorliegen. Sie gewinnen nicht, wenn Sie bitten, sondern wenn Sie nachweisen, widersprechen und die Kasse auf den gesetzlichen Anspruch festnageln. Wer Messwerte liefert und Missverständnisse entlarvt, bekommt Hilfsmittel nicht aus Kulanz, sondern weil das Recht es verlangt.




