Hartz IV: Werden Argen Sanktionsquoten vorgegeben?

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Bundesagentur für Arbeit gibt Sanktionsquote vor

Werden ARGE-Mitarbeitern Sanktionsquoten durch die Bundesagentur für Arbeit vorgegeben?

Immer wieder gibt es Mutmaßungen, dass die Bundesagentur für Arbeit intern Sanktionsquoten für Hartz IV-Betroffene vorgibt. Bislang konnten solche Vermutungen nicht schriftlich belegt werden. Doch unter vorgehaltener Hand wird diese Quote von Arge-Mitarbeitern immer wieder bestätigt. Von Seiten der Bundesagentur für Arbeit wird diese Quote weder dementiert noch bestätigt. Man schweigt sich zu diesem Thema lieber aus. Sanktionen haben für die Betroffenen schwere Folgen. So kann der Regelsatz um 30, 60 oder sogar 100 Prozent gekürzt werden. Hier nun einige Beispiele, die auf diese Sanktionsquoten-Vorgabe hinweisen.

In der Gewerkschaftzeitung "VER.DI PUBLIK" hat ein im Fallmanagement tätiger ARGE-Mitarbeiter diese Sanktionsquote bestätigt. So sagte dieser in einem Leserbrief: "Hinterfragen muss man die Intention des Gesetzgebers, der für die Argen Soll-Quoten vorschreibt, d.h. wie viele Sanktionen durchzuführen sind. An diesem Punkt wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotentialen." (VER.DI PUBLIK, Nr. 04 / S. 14).

Auch in der Radio Sendung „Politikum“ von WDR 5, die im März 2009 ausgestrahlt wurde, bestätigte ein Arge-Mitarbeiter diese Sanktionsquoten-Vorgabe. So sagte dieser: "Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen." Anhand von Beispielen wurde erläutert, wie ALG II-Bezieher schon bei Lapalien sanktioniert werden können. Die Sendung ist allerdings online nicht mehr verfügbar.

Auf einem Bundeskongress "SGB II" der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Sanktionsquote als Ziel definiert. So hieß es: "Das Jobcenter Friesland erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb". Quelle.

Auch uns gegenüber hat ein leitender Arge-Mitarbeiter, der in der Arbeitsagentur Hannover arbeitet, eine Sanktionquoten-Vorgabe für Arbeitslosengeld II Bezieher bestätigt. Dabei nannte dieser eine Quotenvorgabe von satten 10 Prozent. Allerdings werde nach Aussagen des Arge-Mitarbeiters diese Quote zumindestens in Hannover nicht eingehalten, da diese kaum anwendbar ist, wenn der "Kunde" seinen Pflichten stets nachkommen würde. Auch hänge es vom jeweiligen Fallmanger ab, ob dieser sich an die interne Vorgabe hält. Denn auch innerhalb der Arbeitsagentur wird diese Sanktionsquote von einigen, zumeist neu eingestellten Arge-Mitarbeitern, kritisch beäugt. Andere Arge-Fallmanager sind jedoch auch eifig dabei, die Quote einhalten zu wollen. So jedenfalls die Aussagen des uns namentlich bekannten Arge-Mitarbeiters. Der Arge-Mitarbeiter möchte nicht genannt werden, da er sich vor eventuellen Repressialien am Arbeitsplatz fürchtet.

Solange uns keine weiteren schriftlichen Unterlagen für diese rechtswidrige Quotenvorgabe zur Sanktionierung von Arbeitslosengeld II Bezieher vorliegen, solange können wir diese auch nicht stichhaltig beweisen. Es ist jedoch anzunehmen, dass peinlichst darauf geachtet wird, dass, falls es schriftliche Anweisungen dazu gibt, diese nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Falls Sie schriftliche Unterlagen haben, bitten wir, diese uns zu zuschicken. Natürlich auch anonym. (sb)

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