In Berlin schon 100.000 Hartz IV Klagen

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In Berlin wurde in der vergangenen Woche die 100.000. Hartz IV Klage eingereicht.

(19.06.2010) In Berlin wurde die einhunderttausendenste Klage aufgrund der Hartz IV-Gesetzgebungen eingereicht. Die Klagewelle an den Sozialgerichten hält unvermindert an. Tendenz nach wie vor steigend.

Die "Hartz IV-Arbeitsmarktreform" hat zumindestens neue Arbeitsplätze für Sozialrichter und Behördenmitarbeiter gebracht. Trotz Deutschlands ersten "Hartz-Bescheid-Erklärer" hält die Klagewelle unvermindert an. Bei der 100.000. Klage geht es darum, dass einem Ehepaar 202 Euro vom ALG II Regelsatz gestrichen wurde. Obwohl das Paar immer alle Unterlagen an das Jobcenter eingereicht hatte, verlangt nun die Behörde im Nachhinein das Geld zurück. Man habe erst jetzt ermittelt, wie viel der Ehemann als Angestellter einer Wachfirma verdiene, deshalb wolle man das Geld zurück. Für das Paar sehr viel Geld, dass sie nicht zur Verfügung hat. Zudem sei es nicht nachvollziehbar, warum die Behörde auf einmal jetzt das Geld zurück verlange. Nun beginnt das lange Warten auf die Verfahrenseröffnung.

Und immer wieder geht es um Einzel-Schicksale, bei denen die Ämter zumeist zu Ungunsten des Hartz-IV Betroffenen entscheiden. Oftmals rechtswidrig, wie immer wieder vor den Gerichten fest gestellt wird. Immerhin bekommen die Kläger vor den Gerichten teilweise oder volles Recht zugesprochen, die Erfolgsquote liegt bei nahezu 50 Prozent.

Berlin hat nun einen sog. Hartz-IV Bescheid-Erklärer eingesetzt, der zwischen Behörden und Betroffenen vermitteln soll. Auch für den eingesetzten "Bescheid-Erklärer" sind viele Handlungsweisen der Behörden nicht nachvollziehbar. Doch warum ist das so? Einerseits gibt es ständig neue Urteile, die den Ämtern oft nicht bekannt sind. Zudem sind die Behörden nach wie vor überlastet. Eine Vielzahl der Klagen sind sog. "Untätigkeitsklagen", weil die Behörden Anträge viel zu spät bearbeiten. Das bestätigt auch ein Sprecher des Sozialgerichtes Berlin: "Oft haben es die Sozialrichter mit einer "Untätigkeitsklage" zu tun, weil Anträge von den Behörden nicht fristgerecht bearbeitet werden. "Das ist auch ein Kapazitätsproblem", so Marcus Howe, Pressesprecher und Richter am Sozialgericht Berlin. (sb)