Wenn ein Jobcenter keine belastbare Mietobergrenze nach einem „schlüssigen Konzept“ vorlegen kann, dürfen Gerichte im Eilverfahren eine Ersatzgrenze nutzen. Dann werden die tatsächlichen Kosten nicht einfach „frei“ übernommen, sondern regelmäßig durch die Werte des Wohngeldrechts plus zehn Prozent Sicherheitszuschlag gedeckelt. Genau diese Leitplanke hat das LSG Berlin-Brandenburg angewendet. (L 18 AS 78/25 B ER)
Inhaltsverzeichnis
Warum das für Bürgergeld-Empfänger wichtig ist
Bei Streit um Kosten der Unterkunft und Heizung kann eine Kürzung sofort existenziell werden, weil Mietrückstände schnell entstehen. Im einstweiligen Rechtsschutz zählt deshalb, ob die Kürzung nach erster Prüfung wahrscheinlich rechtswidrig ist. Fällt diese Prüfung zugunsten der Betroffenen aus, kann die Kürzung vorläufig gestoppt werden.
Karenzzeit schützt nicht jede neue teure Wohnung
Die Karenzzeit soll Ihnen Zeit geben, sich auf Stabilisierung und Arbeitssuche zu konzentrieren, ohne sofort umziehen zu müssen. Aber sie bedeutet nicht, dass Sie innerhalb dieser Zeit jede beliebig teure Wohnung anmieten können und das Jobcenter automatisch alles zahlen muss.
Ziehen Sie innerhalb der Karenzzeit um, werden höhere Kosten in der Regel nur anerkannt, wenn das Jobcenter vorher zugestimmt hat.
Zusicherung vor dem Umzug ist der entscheidende Hebel
Ohne Zusicherung darf das Jobcenter nach einem Umzug die Unterkunftskosten auf „angemessene“ Werte begrenzen. Das gilt auch dann, wenn der Umzug erforderlich war, denn erforderlich heißt nicht automatisch „in jeder Höhe zu bezahlen“.
Das Gericht betont damit: Wer trotz erkennbar hoher Miete Fakten schafft, trägt grundsätzlich das Risiko der Mehrkosten selbst. Im konkreten Fall kann das jedoch anders aussehen.
Der konkrete Fall
Ein Ehepaar zog im Juli 2024 während der Karenzzeit in eine deutlich teurere Wohnung um, die insgesamt 1.600 Euro monatlich kostete, ohne sich die Kosten vorher zusichern zu lassen. Das Jobcenter senkte daraufhin die berücksichtigten Unterkunftskosten.
Die Behörde wollte allerdings nicht einmal mehr den Betrag anerkennen, der sich bei fehlendem Konzept des Jobcenters aus der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent ergab. Das Gericht stoppte diese weitergehende Kürzung im Eilverfahren und ordnete an, dass zumindest bis zu 1.040,30 Euro monatlich vorläufig zu berücksichtigen sind.
Warum „zehn Prozent mehr“ hier den Ausschlag gibt
Wenn kein schlüssiges Konzept vorhanden ist und eine genaue Angemessenheitsprüfung im Eilverfahren nicht sauber möglich ist, greifen Gerichte oft auf das Wohngeldgesetz zurück.
Auf den Tabellenwert kommt ein Sicherheitszuschlag von zehn Prozent, damit die Grenze nicht zu eng ist und der Markt realistisch abgebildet wird. So wird verhindert, dass extrem hohe Mieten pauschal finanziert werden, aber zugleich werden unklare Kürzungen abgefedert.
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Bescheid prüfenWas das Gericht genau angeordnet hat
Das Gericht ordnete die aufschiebende Wirkung gegen die Kürzung an, soweit das Jobcenter weniger als 1.040,30 Euro monatlich berücksichtigt hatte. Damit durfte bis Ende Dezember 2024 vorläufig nicht weiter unter diesen Betrag gekürzt werden, auch wenn die neue Miete deutlich darüber lag. Einen Anspruch auf die vollen 1.600 Euro lehnte das Gericht im Eilverfahren jedoch ab.
Grenzen des Eilverfahrens
Das Gericht hat ausdrücklich nur bis zum Ende des damaligen Bewilligungsabschnitts entschieden und spätere Zeiträume nicht „mitgezogen“. Für neue Bewilligungszeiträume müssen Betroffene notfalls erneut Eilrechtsschutz beantragen, wenn wieder gekürzt wird. Das ist wichtig, weil im Bürgergeld zeitabschnittsweise entschieden wird und jeder Abschnitt ein eigenes „Spielfeld“ ist.
Prozesskostenhilfe als Signal
Den Antragstellern wurde Prozesskostenhilfe bewilligt, weil sie teilweise Erfolg hatten und die Sache rechtlich nicht banal war. Das ist kein Garant für den Ausgang der Hauptsache, zeigt aber: Der Rechtsstreit war nachvollziehbar und nicht aussichtslos. Gerade bei KdU-Streitigkeiten kann das finanziell entscheidend sein.
FAQ
Gilt die Karenzzeit beim Bürgergeld auch, wenn ich früher schon einmal Leistungen hatte?
Ja, Zeiten eines Leistungsbezugs vor dem 1. Januar 2023 bleiben für die Karenzzeit-Regelung grundsätzlich unberücksichtigt, sodass die Karenzzeit auch dann greifen kann.
Muss das Jobcenter nach einem Umzug in der Karenzzeit automatisch die volle neue Miete zahlen?
Nein, nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit werden höhere als angemessene Kosten in der Regel nur übernommen, wenn zuvor eine Zusicherung des Jobcenters eingeholt wurde.
Was bedeutet „Jobcenter hat kein schlüssiges Konzept“ praktisch für meine Miete?
Dann kann das Gericht im Eilverfahren als Ersatzmaßstab die Wohngeldtabelle plus zehn Prozent Sicherheitszuschlag heranziehen, statt einer nicht belegten Jobcenter-Obergrenze zu folgen.
Bekomme ich damit immer die volle Miete?
Nein, der Ersatzmaßstab setzt eine Obergrenze und soll gerade verhindern, dass extrem hohe Mieten vollständig aus Bürgergeld bezahlt werden, wenn keine Zusicherung vorliegt.
Was kann ich tun, wenn das Jobcenter nach einem Umzug kürzt und ich die Differenz nicht zahlen kann?
Sie sollten schnell Widerspruch und – wenn Mietschulden drohen – einstweiligen Rechtsschutz beantragen, damit das Gericht die Kürzung vorläufig stoppt, wenn sie voraussichtlich rechtswidrig ist.
Fazit
Der Beschluss zeigt: Ohne schlüssiges Konzept kann das Jobcenter die Miete nicht beliebig „kleinrechnen“, weil Gerichte dann mit der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent eine harte Ersatzlinie ziehen. Gleichzeitig macht die Entscheidung klar, dass die Karenzzeit kein Freifahrtschein für jede neue teure Wohnung ist, wenn Sie ohne Zusicherung umziehen.
Wer beim Umzug die Zusicherung übersieht, riskiert eine Lücke – aber bei überzogenen oder schlecht begründeten Kürzungen kann der Eilrechtsschutz zumindest einen vorläufigen Mindestschutz sichern.




