Musterschreiben gegen Unterstellung Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft
Wer von Hartz IV Leistungen leben muss, muss sich auch darรผber Gedanken machen, wie man kostengรผnstger wohnen kann. Denn die Mieten steigen allerorts und es wird immer schwerer eine Wohnung zu finden. Eine Wohngemeinschaft (WG) ist oftmals ein guter Ausweg. Nun ist es aber so, dass Jobcenter regelmรครig eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vermuten und deshalb den Hartz IV Regelbedarf zu niedrig bemessen oder gar ganz verweigern. Dagegen kann sich aber zur Wehr gesetzt werden. Denn das Jobcenter muss rechtssicher beweisen kรถnnen, dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Mit diesem Musterschreiben aus unserem HARTZ IV Forum kann erste Abhilfe geschaffen werden.
Musterschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit groรer Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx zur Kenntnis genommen.
Ich vermisse darin jeden Hinweis darauf, dass es sich bei ยง 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II lediglich um einen Vermutungstatbestand handelt, der durch geeignete Beweise widerlegt werden kann, so u.a. die Rechtsprechung des BSG dazu. Damit verstoรen Sie eklatant gegen ihre Obligenheitspflichten nach ยงยง 13 bis 16 SGB I. In diesem Zusammenhang empfinde ich Ihre Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens als erhebliche Frechheit. Ebenso kรถnnte ich Ihnen mit einer Strafanzeige wegen Nรถtigung drohen, denn genau das stellt Ihre Androhung dar, ohne dass ich zuvor von Ihnen im Zuge des ยง 24 SGB X darauf hingewiesen wurde und die Mรถglichkeit hatte, zu beweisen, dass trotz einem Jahr Zusammenlebens keine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt.
Hiermit widerspreche ich Ihrer Unterstellung, es wรผrde aufgrund ยง 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zwischen mir und Herrn xxx bestehen.
Voraussetzung einer solchen ist, das gemeinsam gewirtschaftet wird. Das ist in der hรถchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit anerkannt, ebenso, dass der gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitรคrartikeln aus einer Gemeinschaftskasse, oder die gemeinsame Nutzung von Kรผhlschrank und Bett noch keine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt.
Die in ยง 7 Abs. 3a Nr. 2 bis 4 SGB II genannten Tatbestรคnde, die i.d.R. mit einer Wirtschaftsgemeinschaft einhergehen, treffen hier nicht zu. Ihre Vermutung basiert somit einzig auf dem Umstand, dass Herr xxx und ich seit mehr als einem Jahr zusammenleben und unsere Beziehung deshalb so intensiv ist, dass wir deshalb gewillt sind, fรผreinander gegenseitig wirtschaftlich einstehen. Das ist aber nicht der Fall.
Herr xxx weigert sich, mich wirtschaftlich zu unterstรผtzen. Ebenso weigere ich mich, ihn wirtschaftlich zu unterstรผtzen. Wir wirtschaften getrennt, jeder hat sein eigenes Geld und Konto, seine eigenen Versicherungen etc, was wir Ihnen gegenรผber auch gern belegen. Wir beabsichtigen nicht, daran in Zukunft etwas zu รคndern.
Es liegt somit keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach ยง 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vor.
Sofern Sie Daten von Herrn xxx fordern, sehe ich mich auรerstande, Ihnen diese zu รผberlassen, da mir Herr xxx diese nicht aushรคndigt. Damit bestehen meinerseits keine Mitwirkungspflichten mehr (ยง 65 SGB I). Zudem sind Sie gemรคร ยง 60 SGB II verpflichtet, diese Daten von Herrn xxx direkt zu fordern.
Auรerdem fordere ich Sie auf, es zu unterlassen, mich und Herrn xxx in ein und demselben Schreiben gemeinsam anzuschreiben. Da wir keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft sind, gehen weder Herrn xxx meine Daten, noch mich die von Herrn xxx etwas an. Indem Sie uns aber gemeinsam anschreiben und darin Daten des jeweils anderen nennen, begehen Sie einen erheblichen Verstoร gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sollten Sie dies nicht unterlassen, werden wir darรผber den Datenschutzbeauftragen in Kenntnis setzen.
Ich erwarte, dass Sie die von mir genannten Beweise anerkennen oder widerlegen. Sollten Sie, trotz meiner gegenteiligen Beweise oder ohne diese zuvor belegbar widerlegt zu haben, weiterhin behaupten, dass zwischen mir und Herrn xxx eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft besteht, werde ich dagegen auf dem Klageweg vorgehen. MfG