Hartz IV: Vorrauszahlung an Energieunternehmen

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Vorauszahlung an Energieunternehmen
Ein Leserbrief

Als leidgeprüfter Bezieher von Alg II Leistungen möchte ich hier einen Vorschlag einbringen der meiner Ansicht nach sehr vielen Menschen mit gleichem Schicksal helfen kann. Zum modernen und bedarfsgerechten Wohnen in Deutschland gelten viele Dinge als selbstverständlich. Hierzu zähle ich unter anderem auch Heizung und vor allem Haushaltsstrom. Ohne Diesen läuft praktisch gar nichts mehr, ohne Strom kein Essen, kein Telefon, kein normales Leben – aber Strom ist Teuer.

Zwar sind in den jeweiligen Hartz IV Regelsätzen auch Stromabschläge mit gerechnet, diese reichen aber selten für den tatsächlichen Verbrauch. Demzufolge muss an anderen Dingen gespart werden um solche Zahlungen zu gewährleisten oder nicht zwangsläufig vom Energieunternehmen vom „Netz“ genommen zu werden.

Mein Vorschlag: Der Bund, das Land oder die Stadt bezahlen in Vorkasse für ein Jahr oder einen Berechnungszeitraum den Strom beim Energieunternehmen X (vielleicht auf Partnerschaft) und „holt“ sich das Geld zinslos in monatlichen Abschlägen vom Alg-II Bezieher zurück. Ich möchte das gern am eigenen Beispiel erläutern: Bedarfsgemeinschaft (5 Personen) 3 Kinder (1/4,7,12 Jahre bei 60%) 2 Erwachsene 90% durchschnittlicher Energieverbrauch 5500 Kwh. in RsV zusammen 70,24 Euro für Strom. Jedoch tatsächliche Zahlung an Energieunternehmen 98,00 Euro eine Differenz von fast 28,00 Euro die wir woanders einsparen müssen.

Bei einem im Internet recherchierten Stromanbieter würde der Jahresbetrag im Voraus 915 Euro betragen das wären ca. 76 Euro monatlich. Dieser Betrag kommt dem in der RsV ziemlich nahe und das „Mehr“ kann von uns durchaus verschmerzt werden. Die Höhe der Vorauszahlungen ist mit einem Partner bestimmt Verhandelbar. Mit diesem Vorschlage wäre meiner Meinung vielen Menschen aber auch Unternehmen geholfen u.a.

• Der soziale Charakter eines hilfeleistenden Amtes wäre gewährleistet
• Das Energieunternehmen gewinnt Kunden
• Dem teilnehmenden Alg-II Bezieher steht zu jeder Zeit Strom zur Verfügung

Diesem Beispiel folgend könnte diese Methode auch bei anderen Leistungen genutzt werden wie zum Beispiel für BG`s ohne eigenes Fahrzeug eine übertragbare Jahreskarte pro BG zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit dem gleichen Abzahlungsmodus. (ein Leserbrief von F.E., 07.06.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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