Hartz IV: Vermittlungsgutscheine für Alle

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Vermittlungsgutscheine für Arbeitslosengeld II-Empfänger. Unterstützen Sie folgende Petition!
Ich würde mich freuen wenn viele Menschen meine Petition betreffend des Vermittlungsgutscheins für Arbeitsvermittler unterstützen würden. Mir geht es darum, Gerechtigkeit zwischen den ARGE’n zu bringen. Es kann nämlich sein, dass die ARGE X Vermittlungsgutscheine ausstellt und die ARGE Y diese Kosten einsparen möchte. Ich habe selbst erlebt, dass ein privater Arbeitsvermittler einen Großauftrag von einem Möbelhaus hatte Personal zu suchen. Er hat dann nur Personen von der ARGE X genommen, mit Vermittlungsgutschein. Da die ARGE Y keine Gutscheine ausstellen wollte, wurden diese SGB II-Empfänger benachteiligt.

Begründung:
Bis jetzt haben nur Arbeislosengeld I-Empfänger (SGB III) rechtsverbindlichen Anspruch auf einen VGS-Vermittlungsgutschein. Bei SGB II ist das leider eine Kann-Bestimmung. Somit müssen in vielen Fällen SGB II-Empfänger aus ihren eigenen Geld private Arbeitsvermittler bezahlen. Die ARGE/Landratsämter berufen sich immer öfters darauf, dass es nur eine Kann-Bestimmung ist und kein Anspruch auf VGS-Vermittlungsgutschein besteht. Somit wird dem SGB-Empfänger der Vermittlungsgutschein verweigert. Damit werden ihm die Chancen für eine Vermittlung außerhalb der ARGE/Landratsamt erschwert. Bei einem privaten Arbeitsvermittler können somit bis zu 2.000,- EUR für einen SGB II-Empfänger entstehen, die er selbst zu tragen hat. Aus diesem Grund soll der SGB II-Empfänger rechtsverbindlich Anspruch auf einen VGS-Vermittlungsgutschein haben.
Wer meine Petition mitunterzeichnen möchte (online), kann sich unter folgenden Link dorthin klicken (Eine Leserzuschrift von Bernd Klumpp, 18.08.2008)