Hartz IV und GroKo – was erwartet uns?

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Hartz IV und weitere vier Jahre GroKo – was erwartet uns?

16.01.2018

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD wurden nun veröffentlicht. Was erwartet insbesondere Arbeitslose und ALG II Empfänger in den folgenden Jahren? Wem die Kurzfassung genügt: Brotkrumen für’s Volk, Entlastungen für Kommunen und „Wir geben Alles für die EU!“.

"Bürgerarbeit" wird eine Leistung zur Eingliederung
Die sog. "Bürgerarbeit", in der tausende mit Steuergeldern finanzierte befristete Arbeitsplätze (natürlich ohne nachfolgenden Anspruch auf ALG I) auf dem sog. dritten Arbeitsmarkt geschaffen wurden, soll als dauerhafte Eingliederungsleistung ins SGB II aufgenommen werden. Bis zu 150.000 langzeitarbeitslose ALG II Empfänger sollen solchen Tätigkeiten sanktionsbewehrt zugewiesen werden.

Grundrente im Alter für Rentner mit mind. 35 Beitragsjahren
Altersrentner, die mind. 35 Beitragsjahre (einschl. sog. Anerkennungsjahre) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, sollen zukünftig eine Grundrente erhalten, die 10% über der Grundsicherung liegt. Damit entfallen der Anspruch und die Erforderlichkeit von Sozialhilfe oder Wohngeld im Alter.

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein – die Lebensleistungen von Rentnern aus prekären Beschäftigungsverhältnissen würdigendes – Sozialgeschenk, als das es von SPD und CDU gepriesen wird, sondern eine zwingende Notwendigkeit, um die Kommunen (wie von diesen schon länger gefordert) von den massiv steigenden Kosten zu entlasten, die in den nächsten Jahren im Bereich der Grundsicherung für Rentner auf sie zukommen.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit wird aufgeweicht und erschwert
Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit soll nur noch in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern bestehen (statt bislang 15). Außerdem wird der Anspruch auf einen von 15 Mitarbeitern begrenzt. Die Dauer der Teilzeitarbeit wird künftig vertraglich auf mindestens ein und höchstens fünf Jahre festgeschrieben. Innerhalb dieses Zeitraumes sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die vereinbarte Arbeitszeit gebunden.

Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden
Da Kindergeld im SGB II und XII weiterhin voll als Einkommen angerechnet wird, haben Kinder, die auf Grundsicherung angewiesen sind, davon weiterhin nichts. Das Ziel der GroKo, damit nachhaltig Kinderarmut zu bekämpfen, geht somit vollkommen ins Leere.

Der Kinderzuschlag soll um 10 Euro erhöht werden
Kinderzuschlag erhalten Familien, die sonst auf ALG II angewiesen wären. Das angestrebte Ziel der GroKo ist, mittels Kindergeld und Kinderzuschlag den Grundbedarf von Kindern (derzeit 399 Euro) zu decken. Das reicht jedoch nicht, um beispielsweise auch den Bildungsbedarf zu decken. Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen deshalb weiterhin zusätzlich beantragt werden. Auch hier wird das Ziel der GroKo, nachhaltig Kinderarmut zu bekämpfen, weit verfehlt.

Die gesetzliche Krankenversicherung soll wieder solidarisch werden
Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Damit wird das paritätische Grundprinzip wiederhergestellt, was einer möglichen Verfassungsbeschwerde vorbeugt.

„Wir geben Alles für die EU!“
Die GroKo wird das große Ziel eines föderalen Europa weiter vorantreiben, damit im Interesse der Profitmaximierung politisch und wirtschaftlich „zusammen wächst was zusammen gehört“, und Freihandelsabkommen wie CETA den Weg bereiten, auch gegen massiven Widerstand der eigenen Bevölkerung.

Der Rest
Der Rest ist einer Erwähnung nicht Wert, da es sich um vollkommen unverbindliche Absichtserklärungen handelt, die bekanntermaßen mit einer kleinen Handbewegung beiseite gewischt werden, ohne sie angehen zu müssten. (fm)

Bild: animaflora-fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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