Hartz IV: Über eine halbe Million Widersprüche

Noch immer viele Klagen und Widersprüche gegen Hartz IV Bescheide

Noch immer werden über eine Million Widersprüche (577.100) gegen Hartz IV Bescheide der Jobcenter sowie 95.400 Klagen eingereicht. Das zeigte eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2019. Zwar ist das Widerspruchs- und Klageniveau noch immer sehr hoch, allerdings etwas geringer, als noch 2018.

Im Jahre 2018 waren es noch 23.000 Widersprüche und 9.800 Klagen mehr, als 2019. Etwa ein Fünftel der Widersprüche wurden gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide eingelegt.

Auf Platz 2 und 3 folgen Klagen und Widersprüche gegen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Unterkunftskosten. Klagen gegen Sanktionen sind eher selten und machen lediglich einen Anteil von 4 Prozent aus.

Viele Widersprüche erfolgreich

Laut BA haben die Leistungsträger im vergangenen Jahr über 600.200 Widersprüche entscheiden. Zwei Drittel der Widersprüche wurden abgelehnt oder es fand ein Einigungsgespräch statt. Wie wir berichteten, versuchen die Jobcenter erfolgreiche Widerspruchsquote durch Interventionsgespräche zu drücken. Dennoch lag die Erfolgsquote für Leistungsbezieher bei mindestens 33 Prozent. Somit wurden bei 205.400 Widersprüchen die Jobcenter-Entscheidungen widerrufen.

Über 100.000 Verfahren wurden vor den Sozialgerichten verhandelt. In 40 Prozent der Fällen konnten die Kläger einen Erfolg für sich verbuchen. 60 Prozent der Verfahren wurden abgewiesen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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