Der Mindestlohn steigt – Das hat Auswirkungen auf Minijobs

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Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro – das hat Ausrwirkungen auf den Minijob

Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro ab 2020 auf 9,35 Euro Da Minijobs oft nicht sehr gut bezahlt sind, hat das auch Auswirkungen auf die wöchentliche Arbeitszeit.

 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde. Umgerechnet auf Mini-Jobs bedeutet das eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 11,1 Stunden. Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Sozialversicherungspflicht. Daher gibt es immer wieder politische Bestrebungen, auch die Mini-Job-Grenze von derzeit 450 Euro pro Monat zu „dynamisieren“, also anzuheben, und zwar möglichst auch automatisch.

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Im übrigen hat das IAB die Auswirkungen des Mindestlohns erforscht und festgestellt: Er hat keineswegs, wie vorher von interessierter Seite gepredigt und befürchtet, Arbeitsplätze gekostet; er hat aber auch die Zahl der Hartz IV Aufstocker/innen kaum vermindert, weil viele Unternehmen einfach deren Arbeitszeit reduziert haben (was aber an arbeitsorganisatorische Grenzen stößt, deswegen der durchsichtige Versuch zur Dynamisierung der Mini-Jobs).
Im Ergebnis stieg (und steigt) also der Stunden-, jedoch nicht der Monatslohn.

Die Kosten für den Mindestlohn belaufen sich übrigens (so der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell) in der Summe auf 20 Mio. Euro pro Cent, das wären für eine Erhöhung um 1 Euro ganze 2 Milliarden – so gut wie nichts im Vergleich zur Rettung „systemrelevanter“ Banken. Die Frage lautet daher: Wie systemrelevant sind eigentlich prekär Beschäftigte? (Mit Material von erwerbslos.de Bild: racamani – fotolia)

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