Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro – das hat Ausrwirkungen auf den Minijob
Der Mindestlohn steigt von 9,19 Euro ab 2020 auf 9,35 Euro Da Minijobs oft nicht sehr gut bezahlt sind, hat das auch Auswirkungen auf die wรถchentliche Arbeitszeit.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde. Umgerechnet auf Mini-Jobs bedeutet das eine wรถchentliche Hรถchstarbeitszeit von 11,1 Stunden. Minijobs sind Beschรคftigungsverhรคltnisse auรerhalb der Sozialversicherungspflicht. Daher gibt es immer wieder politische Bestrebungen, auch die Mini-Job-Grenze von derzeit 450 Euro pro Monat zu โdynamisierenโ, also anzuheben, und zwar mรถglichst auch automatisch.
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Mindestlohn vermindert keine Arbeitsplรคtze
Im รผbrigen hat das IAB die Auswirkungen des Mindestlohns erforscht und festgestellt: Er hat keineswegs, wie vorher von interessierter Seite gepredigt und befรผrchtet, Arbeitsplรคtze gekostet; er hat aber auch die Zahl der Hartz IV Aufstocker/innen kaum vermindert, weil viele Unternehmen einfach deren Arbeitszeit reduziert haben (was aber an arbeitsorganisatorische Grenzen stรถรt, deswegen der durchsichtige Versuch zur Dynamisierung der Mini-Jobs).
Im Ergebnis stieg (und steigt) also der Stunden-, jedoch nicht der Monatslohn.
Die Kosten fรผr den Mindestlohn belaufen sich รผbrigens (so der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Kรถrzell) in der Summe auf 20 Mio. Euro pro Cent, das wรคren fรผr eine Erhรถhung um 1 Euro ganze 2 Milliarden โ so gut wie nichts im Vergleich zur Rettung โsystemrelevanterโ Banken. Die Frage lautet daher: Wie systemrelevant sind eigentlich prekรคr Beschรคftigte? (Mit Material von erwerbslos.de Bild: racamani โ fotolia)