Hartz IV: Schon wieder Null Sanktion

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ARGE Teltow-Fläming kürzt jungem Mann den SGB II Regelsatz auf Null Euro
Der 24jährige Kevin F. aus Jüterbog staunte nicht schlecht als er Post von der ARGE Teltow-Fläming bekam. Mit Schreiben vom 11.März.08 wurde ihm mitgeteilt dass seine Regelleistung von 347,- EURO auf Null EURO gekürzt wurde.

Als Begründung wurde angeführt dass er, der am 31.Januar 2008 anberaumten Schulungsmaßnahme unentschuldigt ferngeblieben sei. Abgesehen von der Tatsache dass dies sachlich nicht richtig ist, hält der Verein für soziale Selbstverteidigung e.V. die Härte der Sanktion für völlig unangemessen ja sogar menschenunwürdig. Tatsache ist das Kevin F. am 30.01.08 beim zuständigen Call-Center anrief und mitteilte das er an der Schulungsmaßnahme nicht teilnehmen könne weil ihm das Fahrgeld fehle.

Am 05. Februar.08 fuhr er mit einem Bekannten zur ARGE TF um sich Bargeld zu holen weil es zum wiederholten Male nicht pünktlich auf seinem Konto war. Dabei bekam er von der zuständigen Sachbearbeiterin einen neuen Schulungstermin und den Hinweis das er für sein fernbleiben von der ersten Schulungsmaßnahme eine schriftliche Stellungnahme schreiben solle, da ihm sonst Sanktionen drohen würden. Am 11.02.08 schrieb Kevin F. die verlangte Stellungnahme und absolvierte vom 07- bis 12. Februar.08 die zweite Schulungsmaßnahme.

Dann, am 11. März.2008 traf ihn der Geist, der den Hartz-Gesetzen innewohnenden „Forder-Strategie“, mit aller Härte und Unangemessenheit. Entzug der Lebensgrundlage durch Kürzung auf Null.

Der Verein für soziale Selbstverteidigung e.V. fordert die sofortige Rücknahme des Kürzungsbescheids vom 11.03.08 und bis zum Zahlungseingang eines neuen Bescheids, Bargeldauszahlung zur Überbrückung um sein Überleben abzusichern. (Verein für soziale Selbstverteidigung e.V., 31.03.2008)