Hartz IV: Zusammenlegung von Gerichtszweigen

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Bundesrat fordert Zusammenlegung von Gerichtszweigen
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Straffung sozial- und arbeitsgerichtlicher Verfahren gebilligt, in einer begleitenden EntschlieรŸung jedoch deutlich weiter gehende strukturelle ร„nderungen gefordert. Nur durch die Zusammenlegung der Verwaltungs- mit der Sozialgerichtsbarkeit sei ein dauerhafter Entlastungseffekt fรผr die Justiz zu erreichen. Angesichts knapper richterlicher Personalressourcen sei eine nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes besonders wichtig โ€“ vor allem, um die hohe Anzahl von "Hartz-IV-Streitigkeiten" angemessen bearbeiten zu kรถnnen.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Ausgestaltung der sozialgerichtlichen Berufungszulassung und -durchfรผhrung. ร„hnlich wie im Verwaltungsgerichtsprozess soll sichergestellt werden, dass nur die wirklich berufungswรผrdigen Fรคlle in die zweite Instanz gelangen. AuรŸerdem plรคdieren die Lรคnder dafรผr, die Gerichtskostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren zugunsten einer sozialvertrรคglich pauschalierten Unterliegensgebรผhr abzuschaffen, um offensichtlich aussichtslose Verfahren einzuschrรคnken.

Zu diesen Vorschlรคgen liegen dem Deutschen Bundestag bereits mehrere Lรคnderinitiativen vor. Mit der EntschlieรŸung fordert der Bundesrat den Bundestag auf, zeitnah รผber die Gesetzentwรผrfe zu beraten und die Vorschlรคge der Lรคnder in angemessener Zeit umzusetzen. (15.03.2008)