Am 9. Februar findet die Urteilsverkündung zu den Hartz IV Regelsätzen vor dem Bundesverfassungsgericht statt
Am 9. Februar 2010 findet die Urteilsverkündung zu den Hartz IV Regelsätzen vor dem Bundesverfassungsgericht (Verfahren,
1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 Bvl 4/09) statt. Es geht bei dem Urteil um die Frage, ob die §§ 20, 28 des SGB-II, also die Höhe der Arbeitslosengeld II- (ALG II) Leistungssätze für die Bedürftigen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Verhandlung findet in Karlsruhe um 10.00 Uhr statt.
In dem Verfahren geht es nicht nur darum, ob die ALG II Regelsätze für Kinder verfassungsgericht bemessen worden sind, sondern auch um die Frage, ob die Regelsätze für Erwachsene Bedarfsgrecht bemessen sind. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der drei Kläger urteilt.
Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Das Bundesverfassungsgericht hat für den Fall einer günstigen Entscheidung mehrere Möglichkeiten, die Reichweite seines Beschlusse festzulegen. Es kann die Unvereinbarkeit oder die Nichtigkeit der angegriffenen gesetzlichen Regelung feststellen. In diesen Fällen muss der Gesetzgeber dann eine neue gesetzliche Regelung treffen, die mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt. Die Entscheidung kann sowohl nur neue Regelungen für die Zukunft fordern, aber auch eine Regelung für die Vergangenheit verlangen. Im Falle der Rückwirkung umfasst diese jedoch nur die Bescheide, die noch nicht bestandskräftig sind. Das Bundesverfassungsgericht wird aller Wahrscheinlichkeit nach den Gesetzgeber beauftragen, neue Bemessungsgrundlagen zu konzipieren, wenn das oberste Gericht ein Urteil im Sinne der Kläger fällt.
Nach wie vor rufen Erwerbslosengruppen dazu auf, einen Überprüfungsantrag zu stellen, um Rückwirkende Leistungen zu beanspruchen. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier. (22.01.2010)
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