Hartz IV: Pflichtversicherung ab 2016?

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Pflichtversicherung von Arbeitslosengeld II-Empfängern ab 2016

23.07.2015

Nach Anfrage bei dem Bundeskabinett der Bundesregierung welche ich heute getätigt habe, wurde mir von einer Mitarbeiterin mitgeteilt Bereich Bürgerinfo: Um den Verwaltungsaufwand der Jobcenter niedrig zu halten und um eine Übersicht zu erhalten wer wo hingezogen und zu gezogen ist und in welchen Turnus die Krankenkasse gewechselt wurde, hat das Bundeskabinett der Bundesregierung entschieden dass ALG2 Bezieher die familienversichert sind, ab 01.01.2016 versicherungspflichtig werden. Besteht kein ALG II Bezug mehr kann sich der Bürger wieder familienversichern lassen bis 405,00 Euro und bei Minijob bis 450,00 Euro. Auch bei Sanktionen und in Monaten wo sie aus irgendeinen Grund kein Geld vom Jobcenter erhalten, würden sie laut Aussage der Mitarbeiterin weiterhin beim Jobcenter versichert sein, ansonsten sollte sich während dieser Zeit die Betroffenen sich bei ihrer Krankenkassen familienversichert eintragen lassen.

Aber diese Regelung hat einen großen Pferdefuß. Bei jeder Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt steht: Auch wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB 2 erhalten, können Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit durch unsere Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.(Beratung, Vermittlung, Förderung)

In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen Versicherungsschutz (z.B. einen freiwillige Weiterversicherung) zu informieren. Das gilt auch für die Zeit während eines künftigen oder laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens. Würden Sie alleine durch diese Zahlung der Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig, so kann unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag ein Zuschuss zu diesen Beiträgen übernommen werden. Wer sagt nun die Wahrheit?

Dazu noch Text:
"Die Regelungen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Arbeitslosengeld II -Bezieher nach dem SGB II werden grundlegend geändert. ab 1.1.2016 werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht privat versichert sind. Die Familienversicherung ist nicht mehr vorrangig vor der Versicherungspflicht, wie es bisher geregelt war. Für jeden Monat, in dem Arbeitslosengeld II bezogen wird, gilt zukünftig eine pauschale beitragspflichtige Einnahme. Deren Höhe ist unabhängig davon, für wie viele Tage Arbeitslosengeld II bezogen wird. Dadurch werden mehr Beziehende von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig als bislang, allerdings ist die Pauschale der Höhe nach finanzneutral kalkuliert. Mehreinnahmen werden sich für die Kassen daraus nicht generieren lassen." (Luise Müller Suhl)

Bild: RioPatuca Images – fotolia