Hartz IV Nullrunde: Keine Anpassung vom Regelsatz

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Der Arbeitslosengeld II Regelsatz wird nicht angeglichen: Seit Einführung der Hartz IV Reform sind die Regelsätze faktisch um fünf Prozent gesunken.

(01.07.2010) Weder die Renten noch die Hartz IV- Regelsätze für die rund 6,7 Millionen ALG II Bezieher werden in diesem Jahr angepasst. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritiserte gegenüber dem Tagesspiegel die Nullrunde scharf. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze seien die Regelsätze faktisch um fünf Prozent gesunken. Diese Entwertung der Regelsätze müsse unbedingt gestoppt werden, so Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Vorstands.

Bislang wurden die Renten und die ALG II- Regelsätze zum ersten Juli eines Jahres an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. In diesem Jahr müssen sich ALG II Bezieher und Rentner mit einer Nullrunde zufrieden geben. Durch die Preissteigerungen seien die Regelsätze faktisch um fünf Prozent gesunken. "Diese Kürzung der Regelsätze muss jetzt rückwirkend korrigiert werden", fordert Buntenbach.

Seit dem Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar diesen Jahres darf die Berechnung der Regelsätze zukünftig nicht mehr mit den Anpassungen der Renten gekoppelt werden. Statt dessen solle der Gesetzgeber die Regelsätze nach den Entwicklungen der Verbraucherpreise bemessen. Da auch Rentner von einer Nullrunde betroffen sind, werden auch die Hartz-IV-Sätze nicht angehoben. Annelie Buntenbach kritsierte die Bundesregierung scharf, denn die Kopplung würde Trotz Urteil des Bundesverfassungsgericht noch immer angewendet werden. "Es gibt keinen Grund, mit dieser Frage bis Ende des Jahres zu warten und damit die vom höchsten Gericht gesetzte Frist zur Neuregelung aller Regelsätze voll auszureizen, wenn ein verfassungsgemäßer Zustand vorher relativ einfach erreichbar ist.", so das DGB- Vorstandsmitglied Buntenbach. Die Bundesregierung würde die gesetzte Frist voll ausreizen, um Kosten zu sparen.

Laut Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes sind die Lebenshaltungkosten in Deutschland seit der Einführung der Arbeitsmarktreform (2005) um rund acht Prozent gestiegen. Allein im Bereich der Lebensmittel sind Preissteigerungen von etwa 12,5 Prozent zu verzeichnen. Die Preise für Strom sind sogar um 30 Prozent gestiegen. Zudem sind die Zuzahlungen im Gesundheitsbereich gestiegen, diese würden im Regelsatz keinen Widerhall finden. (sb)