Mehraufwand bei Diabetes bei Bezug von ALG II?
Bei vielen Hartz IV Leistungsempfängern dürfte im neuen ALG II- Bescheid der so genannte "Mehraufwand" weggekürzt worden sein. Dies gilt bei Erkankungen wie Diabetes mellitus (Typ I und II), Hyperlipidämie, Hyperurikämie und Hypertonie. Grundlage für die Streichung ist ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22 Januar 2009 (L 8 SO 32/07). Darin wurde entschieden, dass es für aufgeführte Krankheiten keiner speziellen Kostformen bedürfe, vielmehr genüge nach medizinisch- ernährungswissenschaftlichem Kenntnisstand eine in den "Empfehlungen des Deutschen Vereins" näher beschriebene Vollkost. Bei "preisbewusster Einkaufsweise" sei eine Vollkost mit einem Aufwand zu finanzieren, der von dem ALG II Regelsatz gedeckt ist. Und das Gericht ist der Auffassung, dass bei preisbewusster Einkaufsweise eine solche Vollkost mit einem Aufwand zu finanzieren sei, der von dem Regelsatz gedeckt ist.
Ein Problem besteht aus unserer Sicht in jedem Fall bei Betroffenen, die sich seit Jahren an eine andere Kost gewöhnt haben. Diese sollten in jedem Fall einen Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid einlegen. Wichtig wäre weiter, sich vom Arzt gutachterlich bescheinigen zu lassen, dass eine Ernährungsumstellung nicht sinnvoll ist bzw. nicht möglich erscheint. Zwecks eines Widerspruches wenden Sie sich bitte an eine Erwerbslosen Beratungsstelle oder an unser Forum. (18.05.2009)
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