Hartz IV Kürzung Jugendlicher Verfassungswidrig?

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Laut den beschlossenen Hartz 4 Kürzungen der Bundesregierung sollen die Regelleistungen für junge Erwachsene von derzeit 345 EUR auf 276 EUR abgesenkt werden und die Selbstbestimmung des Wohnorts erst ab dem 25. Lebensjahr möglich sein (gegen-hartz.de berichtete hier). Weiterhin sollen zukünftig Partner von Hartz 4 Hilfeempfängern voll unterhaltspflichtig für nicht von ihnen stammende Kinder werden.

Doch die vom Bundestag am Freitag beschlossenen Kürzungen beim Arbeitslosengeld II (ALG 2) für Jugendliche sind womöglich grundgesetzwidrig. "Wer volljährig ist, kann heiraten und Kredite aufnehmen, dann kann er auch hinziehen, wohin er will", sagte Herbert Buscher, Arbeitsmarktexperte vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH). Mit der Kürzung würden arbeitslose Jugendliche gegenüber Erwachsenen benachteiligt. Grundlage der Hartz IV genannten Arbeitsmarktreformen sei außerdem die Bedarfsgemeinschaft und nicht die Familie so Buscher weiter. Ob nun junge Erwachsene gegen diese Art von eklatanter Benachteiligung vor das Bundesverfassungsgericht gehen ist derzeit noch nicht bestätigt.

Die neuen Kürzungen von jungen ALG 2 Bezieher/innen sollen ab sofort in Kraft tretten. Es seien aber weder "Zwangsfamilie noch Zwangsräumung" angesagt. Wie sich die neuen ALG 2 Kürzungen in der Praxis "bewähren" ist zur Zeit noch unklar. Wie immer werden die Arbeitsagenturen in den Bundesländern unterschiedlich agieren. Wir werden in der Zukunft weiter berichten.

gegen-hartz.de/dpa

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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