Hartz IV: Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag kommt

Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV: Der KV-Zusatzbeitrag kommt – ALG II-Empfänger müssen zahlen oder wechseln

Die "Jagd" ist eröffnet, auch für Hartz IV Betroffene. Die Pharmaindustrie verdient Milliarden und der Beitragszahler muss dafür bluten. Die DAK erhebt ab Februar 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro je Monat gemäß § 242 SGB V. Da die DAK ihre Versicherten nicht rechtzeitig vor Einführung des Zusatzbeitrages darüber informiert hat, diese ihr Sonderkündigungsrecht nicht vor Einführung des Zusatzbeitrages warnehmen können, müssen alle DAK-Versicherten diesen Zusatzbeitrag mindestens einmal bezahlen – auch ALG II-Empfänger. Ein Geniestreich(?)!

Das SGB II sieht in § 26 Abs. 4 SGB II die Übernahme dieses Zusatzbeitrages nur dann vor, wenn der Wechsel seiner Krankenkasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde. Mit anderen Worten: zuerst muss der Hilfebedürftige versuchen, in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Nur wenn er das nicht kann, muss der SGB II-Leistungsträger diesen Zusatzbeitrag übernehmen.

Da die Krankenkasse diese Forderung lt. Gesetz direkt an den Versicherten stellt, muss dieser die Übernahme des Zusatzbeitrages dann bei seinem SGB II-Leistungsträger beantragen und darlegen, warum er seine Krankenkasse nicht wechseln kann. Kann er das nicht begründen, akzeptiert sein Leistungsträger den Grund nicht, oder will er nicht wechseln, muss er den Zusatzbeitrag aus seinem ALG II bezahlen.

Weitere Krankenkassen, u.a. die KKH-Allianz, haben ebenfalls für 2010 die Erhebung dieses Zusatzbeitrages angekündigt. Eine wahre Völkerwanderung der 5 Millionen ALG II-Bezieher von einer Krankenkasse zur nächsten wird die Folge sein.
Die Chefin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, sagte im Deutschlandfunk: Sie erwarte in diesem, spätestens aber im kommenden Jahr eine flächendeckende Erhebung des Zusatzbeitrages. Es steht also zu erwarten, dass innerhalb eines Jahres jeder einzelne der 5 Millionen ALG II Bezieher mindestens einmal, vermutlich sogar mehrmals seine Krankenkasse wird wechseln müssen. Erst wenn tatsächlich alle Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erheben, wird dieses Krankenkassenhopping ein Ende finden. Allerdings gilt hier: der Letzte verliert.

Konkret ausgedrückt: die Krankenkasse, die zuletzt diesen Zusatzbeitrag erhebt, wird zwangsläufig (fast) alle 5 Millionen ALG II-Bezieher zu ihren Mitgliedern zählen, da die ALG II-Bezieher ja aufgrund § 26 Abs. 4 SGB II gezwungen sind, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln.

Hier muss der Gesetzgeber umgehend tätig werden und die "Völkerwanderung" von 5 Millionen ALG II-Beziehern von einer Krankenkasse zur nächsten durch eine Regelung zur generellen Übernahme dieses Zusatzbeitrages verhindern. (25.01.2010)