Hartz IV: Strafantrag gegen die Bundesregierung

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Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. erstattet Strafanzeige gegen die Regierung aufgrund der geplanten Hartz IV Neuregelungen.

(Aurich) Nach Bekanntgabe der ab 2011 geltenden Hartz-IV-Regelsätze erstattete die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. am Montag bei der hiesigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Bundesregierung. Nach Ansicht der seit 5 Jahren aktiven Erwerbslosen Inititiative verstoßen die Hartz-IV-Regelsätze auch nach der Erhöhrung um 5 Euro für Erwachsene und der Gewährung von sogenannten "Bildungsgutscheinen" für Kinder gegen die Würde der Menschen und somit gegen das Grundgesetz.

In einer spontanen Demonstration vor der Arge Aurich zeigte Jürgen Lüppen, 1. Vorsitzender der Initiative, was man mit knapp 17 Cent mehr pro Tag anfangen kann und forderte dazu auf, die Anzeige mit zu unterzeichnen. Hier nun ein Videozusammenschnitt von der durchgeführten Aktion.


http://www.youtube.com/watch?v=JlWN7gO1wX8

Hier der Text des Strafantrages:

Hiermit erstatten wir, die Unterzeichner, Strafanzeige gegen alle Mitglieder der amtierenden Bundesregierung und gegen Unbekannt, da auch andere Außenstehende an den aktuellen Vorgängen beteiligt sind wegen:

1. Bruch des Amtseides
2. Missachtung eines Verfassungsorgans (hier das Bundesverfassungsgericht)
3. Willkür im Amt
4. Missachtung des Grundgesetzes
5. Nötigung mit besonderer Schwere
6. schwerer Körperverletzung (seelischer Grausamkeit)
Diese Strafanzeige bezieht sich auf die aktuelle Bekanntgabe der neuen Hartz-IV-Regelungen, die verfassungswidrig sind, wie ja im Urteil des BVerfG vom Februar diesen Jahres nachzulesen ist. Wir erwarten, dass die Strafanzeige verfolgt wird und nicht durch Nichthandeln ignoriert wird, was unserer Auffassung ebenfalls Verfassungsbruch und Rechtsbeugung wäre.

Wir wollen nicht weiter wie die 3 Affen zusehen, wie unser demokratischer Sozialstaat, so steht es im Grundgesetz, durch Missachtung von Recht, Gesetz und Verfassungsorganen zu Grabe getragen wird.Weiterhin bitten wir zu prüfen, ob im Falle der Laufzeitzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nicht auch gegen Gesetze verstoßen wurde oder ob hier nicht auch Korruption im Spiel ist. Bitte teilen Sie uns ein Aktenzeichen mit und berichten Sie uns über den Ausgang der Ermittlungen. (29.09.2010)