Prämien von der Krankenkasse lohnen sich nicht immer für Hartz IV-Bezieher
Wenn die Krankenkasse einen Bonus gewährt, lohnt sich das nicht in jeden Fall für Hartz IV-Bezieher. Wird die Prämie aufgrund der guten Wirtschaftslage der Kasse ausgeschüttet, wird das Geld als Einkommen auf die Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II angerechnet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Prämie von der Krankenkasse aufgrund guter Wirtschaftslage wird als Einkommen auf Hartz IV angerechnet
Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Teil ihrer Rücklagen als Bonus oder Prämie an ihre Versicherten aus. Dabei gehen die Kassen jedoch unterschiedlich vor. Während manche die Boni für alle gleich ausschütten, werden die Prämien von anderen zweckgebunden für die Gesundheitsvorsorge ausgezahlt. So können Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt an einem Bonusprogramm teilnehmen. Dabei wird gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die als Erstattung von eigenfinanzierten Leistungen oder als Geldprämie ausgeschüttet werden. Der Bonus wird von der AOK beispielsweise auch für körperliche Aktivitäten im Sportverein oder Fitnessstudio sowie für eine professionelle Zahnreinigung gewährt.
Die meisten Versicherten freuen sich über derartige Prämien. Nur Hartz IV-Bezieher haben häufig nichts davon. Denn ob ein solcher Bonus auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet wird, hängt davon ab, inwieweit das Geld zweckgebunden ist. Schüttet die Krankenkasse das Geld aufgrund ihrer guten Wirtschaftslage aus, müssen Hartz IV-Bezieher damit rechnen, dass die Prämie als Einkommen auf die staatlichen Leistungen angerechnet wird, denn das SGB II sieht vor, dass alle Einnahmen in Form von Geld oder Geldeswert als Einkommen berücksichtigt werden müssen. Eine Ausnahme bilden jedoch zweckgebundenen Einnahmen, wie das Jobcenter Magdeburg gegenüber „Volksstimme.de“ mitteilte. Auch Prämien von privaten Versicherungsunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen in Form von Beitragsrückerstattungen seien anrechnungsfrei. „Diese Zahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern. Sie sind als zweckbestimmte Einnahmen anrechnungsfrei", zitiert „Volksstimme.de“ die Behörde. Zudem würden Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten wie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung nicht auf Hartz IV angerechnet. (ag)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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