Jobcenter verweigert Umzug trotz lebensgefährlicher Umstände
01.09.2015
Eine junge Familie, die aufgrund verschiedener Umstände derzeit auf Hartz IV angewiesen ist, wohnt in einem baufälligen Haus. Fließendes Wasser nicht nur aus dem Wasserhahn und dauerhaft feuchte Luft mit dem doch recht ungesund anmutenden Geruch von Pilzen in allen Räumen. Deckenbalken, welche nur noch aus Gewohnheit halten. Bei jeder Belastung rieselt das Holzmehl aus den wurmstichigen Holz. Blanke Kabel blitzen aus den Wänden und Tapeten halten lange schon nicht mehr.
Die drei kleinen Kinder im Alter von 3,2 und einem Jahr sind dauerhaft verschnupft und Möbel müssen regelmäßig getauscht werden, da sie Schimmel ansetzen. Undichte Fenster und marode Sanitärinstallationen runden die Bauruine ab. Wartungs- und Sanierungsstau sind hier ohne weiteres sofort offensichtlich. Manche Räume sind nur bedingt oder gar nicht nutzbar da, die Deckenbalken und Bretter unter der Last der Bodenschüttung bereits nachgegeben haben und zu brechen drohen.
Im Keller sammelt sich nach einem normalen Regenguss das Wasser. Vieles in diesem Haus wurde halbherzig und nur mit gebrauchten Materialien mehr schlecht als recht verpfuscht. So auch die Heizung, welche an diversen Stellen leckt und nur 2 – 3 Zimmer wärmt, weil massive Installationsfehler gemacht wurden.
Um weitere Gesundheitsgefährdungen zu umgehen und wirtschaftlichen Schaden zu verhindern, stelle die Familie einen Antrag bei dem zuständigen Jobcenter auf Umzugsgenehmigung und Kostenübernahme für einen solchen. Dies geschah an einem 18. und bereits an einem 22. des gleichen Monats gab es eine Reaktion des zuständigen Amtes. Jedoch nicht in Form einer Zusage oder Absage, sondern es war die Mitteilung über die Einstellung der laufenden Leistungen zum 1. des Folgemonats unter Verweis auf den Antrag zum Umzug und der Information, dass sich damit die Zuständigkeit ändere. Selbstverständlich wurde diesbezüglich sofort Einspruch erhoben. Alles sollte wieder in den alten Stand zurück gesetzt werden.
Der Umzugstermin wurde passend verschoben zum Ende des laufenden Monats und passend wurde der Aufhebungsbescheid für den Leistungsbezug geschrieben. Schließlich wurde dem Antrag zum Umzug zugestimmt. Doch am Monatsende blieb das Konto leer. Die Leistung des laufenden Monats wurden nicht sofort angewiesen und die Kosten für den genehmigten Umzug wurden mit einem eben eingetroffenen Bescheid abgelehnt mit der Begründung, die Familie solle sich an den Vermieter wenden zwecks Abstellen der doch erheblichen Baumängel und ihre Interessen durch den Mieterschutzbund vertreten lassen.
Jeder normal denkende Mensch kann sicher nachvollziehen, dass eine Sanierung von Decken und Wänden nicht möglich ist, wenn die Räume bewohnt sind. Die Einstellung der laufenden Leistungen zum laufenden Monat ist schon nicht mehr ein Versehen, sondern stellt eine Kindeswohlgefährdung von Seiten des Amtes dar. Jedoch bekommen diesbezüglich die Eltern die Probleme. Sie verhalten sich vorbildlich und beantragen alles Nötige im Vorfeld. Dies kann nicht im Sinn dieses Sozialsystems sein. Hier bedarf es einer Regelung, welche das willkürliche Ablehnen und entscheiden von Ämtern und Behörden kontrolliert und bei Bedarf korrigiert. (Artikel von betroffener Familie)
Bild: Visions-AD – fotolia
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