Hartz IV: Jobcenter sanktionierte Behinderte

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Sozialgericht Dresden hebt Sanktionen einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf

06.05.2014

Das Jobcenter Dresden verhängte fortlaufend Hartz IV Sanktionen gegen eine psychisch behinderte Leistungsberechtigte. Diese wehrte sich erfolgreich vor dem Sozialgericht Dresden gegen die Leistungskürzungen (Aktenzeichen: S 12 AS 3729/13). Das Gericht stoppte die behördliche Verfolgungsjagd einer behinderten Frau: „Die wiederholte Verhängung von Sanktionen gegen eine psychisch behinderte Hartz IV-Empfängerin ist unverhältnismäßig, wenn besondere Betreuungsleistungen erforderlich sind.“ Die Behörde darf eben nicht auf reguläre im SGB II verankerte Mechanismen zurückgreifen. Die Sanktionen wurden rückwirkend durch das Sozialgericht wieder aufgehoben.

Sanktionen trotz ermittelter Behinderung
Zum Hintergrund: Die 36Jährige Betroffene war in einem geschützten Arbeitsbereich tätig, bevor sie arbeitslos wurde. Durch einen Facharzt wurde eine psychische Behinderung diagnostiziert. Das Jobcenter lud die Frau mehrmals zu Gesprächen ein. Nachdem die Klägerin den Einladungen nicht nachkam, verhängte das Jobcenter Sanktionen. Dadurch wird die Regelleistung jeweils für drei Monate um 10 % gemindert. Jede der acht Minderungen betrug monatlich ca. 40 Euro.

Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise der Behörde. „Die Meldeaufforderungen waren unverhältnismäßig. Sie lassen ein einzelfallbezogenes Krisen- und Konfliktmanagement vermissen.“ Geboten waren in Anbetracht der psychischen Behinderung der Klägerin besondere Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Diese blieben im Verwaltungsverfahren aus.

Das Urteil ist nicht abschließend und kann vor dem Landessozialgericht seitens des Jobcenters angefochten werden. Das Jobcenter ist nun dazu aufgefordert, die einbehaltenen Leistungen nachzuzahlen. Die Sanktionsbescheide sind aufgehoben. (sb)

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