Hartz IV: Informationspolitik der ARGE

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt immer noch nicht ihrer Verpflichtung aus dem "Informationsfreiheitsgesetz" nach, interne Weisungen – etwa zum SGB II – im Internet zu veröffentlichen. Rühmt aber ihre transparente und bürgerfreundliche Informationspolitik. Peinlich!

Seit kurzem veröffentlicht die BA ihre internen Weisungen – etwa die Durchführungshinweise zum ALG II – auf ihrer Seite. Soweit prima, sollte man meinen.

In einer Pressemitteilung vom 15.8.2006 schreibt die BA dazu:
"Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige Weisungen zu geben."

Kein Wort darüber, dass Tacheles die Veröffentlichung erst in einem Klageverfahren erstreiten musste . Ohne das hartnäckige Engagement von Tacheles gäbe es wohl keine BA-Weisungen im Netz. Peinlich.

Noch Peinlicher: Bis heute (25.8.) hat die BA nicht ihre aufgrund der neuen Rechtslage zum 1.8. geänderten Durchführungshinweise zum ALG II veröffentlicht! Dabei gibt es diese längst… auch öffentlich zugänglich – auf der Seite von Tacheles!