Hartz IV Grundsatzurteil: Mehr Hilfen für Kinder?

Lesedauer 2 Minuten

Bundessozialgericht wird morgen über mehr Hartz IV Hilfe urteilen

22.05.2013

Am morgigen Donnerstag wird eine wichtige Hartz IV Klage vor dem Bundessozialgericht verhandelt. Kläger ist ein heute 5-Jähriger Junge, gesetzlich vertreten durch seine alleinerziehende Mutter. Sie klagt stellvertretend für ihren Sohn auf mehr finanzielle Unterstützungen. Die Erstausstattung für Möbel und Kleidung nach der Geburt des Kindes reichen nämlich im späteren Lebensverlauf nicht aus. Bekommt die Klägerin in dem Grundsatzurteil Recht zugesprochen, könnte dies auch Auswirkungen für Hunderttausende Eltern im Hartz IV-Bezug haben.

Größeres Kinderbett als Erstaustattung i.S.d. § 23 Abs. 3 SGB II
Unter dem Aktenzeichen B 4 AS 79/12 R verhandelt morgen das Bundessozialgericht in Kassel eine durchaus weitreichende Klage, wenn diese stattgegeben wird. Eine alleinerziehend Mutter im Arbeitslosengeld II Bezug beantragte im Jahre 2010 finanzielle Hilfen für die Anschaffung eines größeren Kinderbetts beim zuständigen Jobcenter. Das bisherige Kinderbett reiche nicht mehr aus, weil das Kind aus dem Babyalter raus gewachsen ist. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Leistungsträgers mit der Begründung, es handele sich bei einem neuen Kinderbett nicht um Erstausstattung gem. § 23 Abs. 3 SBG II a.F., sondern um Ersatzbedarf, der aus der Hartz IV Regelleistung zu decken sei, abgelehnt.

Im Kern geht es damit um die Frage, ob ein Bett, das für einen Erwachsenen hinreichend groß ist, eine Erstausstattung im Sinne des SGB II Gesetzes ist, weil es erstmals angeschafft werden muss, oder ob es sich um einen Ersatz im Rahmen des grundsätzlich bestehenden Bedarfes nach einem Bett handelt. Die Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos, die entsprechende Revision ist beim Bundessozialgericht anhängig.

Mündliche Verhandlung am Donnerstag
Am Donnerstag wird die Klage nun nach einem Revisionsantrag vor dem Bundessozialgericht mündlich verhandelt. Der Klägerin geht es nach eigenen Angaben bei dem Verfahren nicht nur um das Kinderbett. Sie will mit dem Grundsatzentscheid mehr Rechte für die rund sechs Millionen Hartz IV Bezieher in Deutschland erwirken. Vor allem Alleinerziehende kommen kaum über die Runden. „Eine Entscheidung in dem Fall hat grundsätzliche Bedeutung. Nicht nur für mich, sondern für viele Menschen in Deutschland, die Hartz IV beziehen“, berichtet die 41-Jährige Klägerin gegenüber der Presse. „Wir Hartz-IV-Empfänger stehen unter einem enormen Druck. Wirkliche und nachhaltige Hilfe bekommen wir nicht“, klagt die gelernte Logopädin. Seit der Geburt ihres Kindes ist sie auf Hartz IV angewiesen.

Die Mutter und ihr Kind erhalten zusammen derzeit rund 600 Euro im Monat. Davon müssen sie Strom, Kleidung, Spielzeug, Möbel, Essen und den sonstigen Lebensunterhalt bestreiten. Nach der Geburt des Kindes erhalten Eltern einmalig Leistungen zugesprochen, sofern beantragte Haushaltsgegenstände für die Versorgung des Kindes nicht bereits vorhanden sind. Alle weitere Kosten, die danach entstehen, müssen aus dem knapp bemessenen Hartz IV Regelsatz bezahlt werden. Doch wovon, wenn das meiste Geld bereits für die Grundversorgung aufgebraucht werden muss.

Das will die Klägerin mit Hilfe ihrer engagierten Anwälte aus Freiburg ändern. Kinder wachsen und deshalb muss es auch danach Hilfen geben, so die Position der klagenden Seite. Das Jobcenter selbst hält sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben und verweigert jegliche Zahlung. „Ich kann mein Kind nicht ein Leben lang im Babybett schlafen lassen.“

Hat sie Erfolg mit der Klage könnten sich auch andere Eltern in gleicher oder ähnlicher Lage hierauf berufen. Bei Erfolg wäre nämlich das Urteil richtungsweisend. (sb)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...