Hartz IV: Gericht verteidigt Lotto-Verbot

Lesedauer < 1 Minute

Hartz IV: Kölner Gericht verteidigt Lotto-Verbot

11.04.2011

Per einstweiliger Verfügung hatte das Landgericht Köln Westdeutschen Landeslotterie untersagt Lottoscheine auch an Hartz IV Bezieher auszugeben. Daraufhin hatte die Lottogesellschaft in Nordrhein-Westfalen gegen die Verfügung einen Widerspruch eingelegt.

Das Kölner Gericht ließ nun verlautbaren, dass der Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Allerdings sei es ein „Missverständnis“, dass Lotto-Annahmestellen nun jeden Kunden darauf prüfen müssten, ob jemand „Hartz IV“ beziehe. Es solle eher darum gehen, dass Angestellte der Annahmestellen keine Sportwettscheine an Hartz IV Bezieher verkaufen sollen, wenn „bekannt ist, dass jemand Hartz IV bezieht“. Denn dann, so die Richter, könne sich der Kunde den Wettschein wahrscheinlich gar nicht leisten. Die endgültige Entscheidung ob die einstweilige Verfügung aufrecht gehalten wird, wird am 5. Mai gefällt. Das Urteil hatte Deutschlandweit für große Empörung gesorgt und wurde von Sozial- und Erwerbslosenverbänden heftig kritisiert. (gr)

Lesen Sie zum Thema:
Urteil: Lotto-Spiel bei Hartz IV verboten
Stigmatisierendes Hartz IV Lotto-Urteil