Jobcenter drängt Familie zu Umzug in billigere Wohnung, die nicht zu bekommen ist
25.11.2014
Eine sechsköpfige Familie aus Ettringen kämpft mit einem wachsenden Schuldenberg, weil sich das Jobcenter weigert, die Miete ihres Hauses in voller Höhe zu übernehmen. Die Unterkunft ist nach Ansicht der Behörde zu groß und zu teuer. Mittlerweile ist das Gas abgestellt und der Mietvertrag der als unangemessen bewerteten Unterkunft seitens der Vermieterin wegen Mietrückständen gekündigt. Eine neue Wohnung hat die Familie aber noch nicht, denn die Vorgaben seitens des Jobcenters scheinen nicht erfüllbar zu sein. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „Rhein Zeitung“.
Mietwertkonzept des Jobcenters scheint unrealistisch zu sein
Ein 38-jähriger Hartz IV-Bezieher lebt mit seiner Frau und vier Kindern in einem angemieteten Haus mit 150 Quadratmetern. Dafür zahlt die Familie monatlich 650 Euro Kaltmiete. Laut dem Jobcenter sind sowohl die Größe der Unterkunft als auch der Mietpreis unangemessen. Deshalb forderte die Behörde die Familie auf, in eine kleinere, bis 120 Quadratmeter große und günstigere Wohnung umzuziehen. Zudem zahlt das Jobcenter nicht mehr die gesamte Miete, sondern lediglich noch 470,40 Euro. Die Differenz muss die Familie aus eigenen Mittel aufbringen. Das führt jedoch dazu, dass sich mittlerweile ein beachtlicher Schuldenberg angesammelt hat. Das Geld reicht nicht einmal mehr für die Gasheizung.
Trotz intensiver Bemühungen konnte die Familie bisher keine günstigere Unterkunft finden. „Ich versuche zu beweisen, dass es eine solche Wohnung für diesen Preis nicht gibt“, erläutert der 38-Jährige gegenüber der Zeitung. Das Mietwertkonzept des Jobcenters sei unrealistisch, was auch Immobilienmakler bestätigt hätten. Deshalb klagt der Familienvater derzeit gegen den Kreis.
Mittlerweile haben sich so hohe Mietrückstände angesammelt, dass die Vermieterin den Vertrag für das Haus gekündigt und eine Räumungsklage angestrengt hat. Eigentlich hätte die Familie bereits im September ausziehen müssen. Wann sie das Haus nun endgültig verlassen muss, weiß der 38-Jährige nicht.
Jobcenter besteht weiterhin auf Umzug
„Die intensive und ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung ist dringend notwendig, um die Notlage abzuwenden. Da ein Umzug erforderlich ist, würde die Familie R. für eine neue kostenangemessene Wohnung auch dabei unterstützt werden. Auch der Abschluss eines neuen Energielieferungsvertrages wäre dann wohl möglich“, zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme des Jobcenters Mayen. Obwohl sich die Familie eigenständig um eine neue Wohnung kümmern müsse, erhalte sie umfangreiche Hilfe durch die Behörde. „Leider erfolgten durch Herrn R. bislang zumeist Rückmeldungen, dass die vorgeschlagenen Wohnungen nicht infrage kommen.“ Das Jobcenter weist zudem daraufhin, dass ein Teil der mehreren Tausend Euro Schulden aus einer Zeit stammt, in der die Familie nicht im Hartz IV-Bezug stand.
Der Familienvater erklärte dazu, dass Wohnungen weit außerhalb der Vordereifel nicht in Frage kämen, weil seine Kinder dort den Kindergarten und die Schule besuchen beziehungsweise eine Ausbildung absolvierten. Zudem sei er aufgrund des Hartz IV-Bezugs und seiner vier Kinder nicht besonders beliebt bei vielen Vermietern. Ein negativer Schufa-Eintrag erschwere die Situation zusätzlich. Die Familie habe bisher schlichtweg keine Wohnung bekommen. „Ich bin diese Situation so leid. Ich möchte eine neue Wohnung finden und wieder zur Ruhe kommen", so der 38-Jährige. (ag)
Bild: Peter Feldnick / pixelio.de
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