Hartz IV Empfängerin erstreitet Wohnkosten. ver.di begrüßt Urteil des Sozialgerichts
Rhein-Neckar Kreis zur Umkehr aufgefordert
Mannheim. Ver.di Rhein-Neckar begrüßt das Urteil des Mannheimer Sozialgerichts vom 15. März 2007, nach dem der Rhein-Neckar-Kreis verurteilt wurde, einer arbeitslosen Hartz IV-Empfängerin aus Schriesheim die komplette Miete für ihre neue Wohnung zu bezahlen. Die Tatsache, dass der Kreis unmittelbar nach dem Urteil seine bisherige Verweigerungshaltung aufgegeben habe, wertete Bernd Harth von ver.di als ein Zeichen von schlechtem Gewissen. Die positive Entscheidung des Bundessozialgerichts in dieser Sache, auf der das Urteil des Mannheimer Richters basierte, existiere schließlich schon seit einiger Zeit. Offensichtlich hatte nur der starke öffentliche Druck in der vergangenen Woche den Rhein-Neckar-Kreis zum raschen Umdenken bewegt.
Bernd Harth: „Mit diesen Urteil wird vielen Langzeitarbeitslosen aus dem Rhein-Neckar-Kreis, aber auch aus den Kreisen Bergstraße und Rheinpfalz, die sich möglicherweise veranlasst sehen, wegen Streitigkeiten mit dem Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises nach Mannheim zu ziehen, Mit gemacht, sich gegen schikanöse Anordnungen bei der von den jeweiligen Landratsämtern veranlassten Wohnungssuche zur Wehr zu setzen“.
Harth gibt aber den Behörden in Heidelberg, Heppenheim und Ludwigshafen den Rat, noch einmal darüber nachzudenken, ob sie weiter zur politischen Spitze der Bewegung in unserem Land zählen wollen, die die Arbeitslosen bekämpft und nicht die Arbeitslosigkeit. Noch ist es möglich, sich an den gut funktionierenden Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in der Metropolregion zu beteiligen, damit man auch sozialpolitisch gemeinsam handeln und in die Verantwortung gehen kann. (20.03.07)
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