Hartz IV “Ein Euro Jobs” bringen keine Arbeit

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Die Bundesarbeitagentur legt ihre Bilanz vor: Nur 15 % finden durch sog. Ein- Euro Jobs eine feste Arbeitsanstellung
"Wenn nichts mehr hilft, helfen Ein Euro Jobs" könnte eine Aussage lauten, die Arge Sachbearbeiter täglich von sich geben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hat nun eine aktuelle Bilanz vorgelegt, die belegt, dass nur 15 Prozent der "Ein Euro Minijobber" anschließend eine reguläre Anstellung finden. Die restlichen 85 Prozent müssen sich mit unnützen Computerkursen oder weiteren Minijobs "rumschlagen".

Dies bedeutet, dass der "Ein-Euro-Job" die schlechteste Eingliederungsmaßnahme ist. Die Quote für weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lag mit 19,1 Prozent nur leicht darüber.

Heftige Kritik vom DGB
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB übte scharfe Kritik: "Ein-Euro-Jobs sind nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll, für Menschen die lange Zeit nicht gearbeitet haben", sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Ingo Kolf gegenüber der Tageszeitung "Die Welt". Tatsächlich würden Ein-Euro-Jobs aber als vermeintliches Billiginstrument massenhaft eingesetzt, so Kolf.

Stichwort Hartz IV Ein Euro Jobs:
"Ein Euro Jobs" sind öffentlich geförderte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld 2 (ALG II) Empfänger/innen. (nach § 16 SGB II- Pflichtarbeit). Die genaue Ausgestaltung von "Ein Euro Jobs" wird von den Arbeitsagenturen (ARGE) in den unterschiedlichen Regionen flexibel gestaltet. Der Heranziehungsbescheid zur MAE (1 Euro JOB) muss inhaltlich hinreichend bestimmt & begründet sein sowie mindestens folgendes beinhalten: Die Erlassende Behörde, durchführenden Träger, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeits-Zeiten, Gesamtdauer der Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.

Was tun, wenn Arbeitslose eine unzulässige oder zweifelhafte Zuweisung für einen 1 Euro JOB erhalten?
Sie sollten umgehend ein Gespräch mit dem ARGE Vermittler suchen und einen Termin vereinbaren: vorrangige Hilfen analog SGB III einfordern, Erforderlichkeit kritisch hinterfragen (Wie soll es nach der Ein Euro Job Maßnahme weiter gehen?), schriftliche Begründung für die Erforderlichkeit aus Sicht der Arbeitsagentur einfordern.

Sie sollten Herausfinden, ob es in der Einsatzstelle einen Betriebsrat (oder auch Mitarbeitervertretung) gibt und mit diesem Kontakt aufnehmen. Dies ist wichtig zur Prüfung der "Zusätzlichkeit". Eine Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn nicht gleichzeitig ein Arbeitsplatz abgebaut wurde oder offene, unbesetzte Stellen nicht besetzt sind, die ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen. Dies ist nicht immer offensichtlicht, da viele Arbeitgeber durch sog. Stellenverschiebungen in den Stellenprofilen unternehmen, um Ein Euro Jobber einstellen zu können.

Wenn die ARGE an der Zuweisung des 1 Euro Jobs fest hält, sollten Sie bei begründetem Verdacht einen Widerspruch einlegen. Dabei empfielt es sich, kompetenten Rechtsrat einzuholen, der Ihnen sicher bei Gewerkschaften vermittelt wird. Gleichzeitig sollten Sie einen "Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung" der Zuweisung stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende bzw. Aussetzende Wirkung hat!

Solange der "Antrag auf Aussetzung" nicht positiv beschieden wurde, den ! Euro Job "erst einmal" anfangen, da Sie ansonsten auch bei rechtswidrigen Zuweisungen die Regelleistungen um 30% gekürzt werden können! Wenn Sie den 1 Euro Job angetreten haben, sollten Sie sich unbedingt Notizen darüber machen, warum die Zuweisung nicht rechtsmäßig ist. Das heißt, dass sie alles aufschreiben sollten, was Sie meinen, dass die Stelle rechtswidrig besetzt wurde. (16.01.07)

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