Hartz IV: Bundestag beschließt ALG I Verlängerung

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Der Deutsche Bundestag verabschiedet verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I (ALG I) für ältere Erwerbslose

Ältere Erwerbslose erhalten ab sofort eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I (ALG I). Mit dieser Arbeitslosengeld- Neuregelung erhalten Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren die maximale Bezugsdauer des ALG I für 15 Monate. Die Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass sie im Vorfeld minimum 30 Monate lang einer sozialpflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Diese Neuregelung wird rückwirkend auf den 1. Januar angewandt. Dafür stimmten die Bundestags-Fraktionen der SPD, CDU/CSU sowie die Partei Die Linke.

Gleichzeitig wurde die Praxis der sog. 58er Regelung untersagt. Diese Regelung besagte, dass ALG II Bezieher die 58 Regelung in Anspruch nehmen können, dafür jedoch nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bzw. nicht mehr vermittelt wurden. Allerdings mussten die Betroffenen Renteneinbußen in Kauf nehmen. Nun soll diese Regelung erst ab dem 63 Lebensjahr angeboten werden. Die beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf immerhin 7,2 Prozent.

Kritik von der Opposition an der neuen Hartz IV Regelung
Die Linke kritisiert den zweiten Teil der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs. Die Bundesregierung aus Union und SPD würde den Eindruck erwecken, dass mit ihrem Gesetzesentwurf die Zwangsverrentung vom Tisch ist. Die Sachverständigen bestätigen: Der Entwurf macht die Zwangsverrentung ab 63 jetzt erst grundsätzlich möglich, ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit der Arbeitsmarktintegration nutzen können. Sie müssen dabei mit Abschlägen bis zu 7,2 Prozent rechnen, nach Einführung der Renten mit 67 sogar bis zu 14,4 Prozent. Das ist, nach Ansicht der Linksfraktion: Rentenklau! (26.01.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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