Hartz IV und Datenschutz – Unabhängiges Landeszentrum informiert
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen will, muss zunächst viele Fragen beantworten. Nach der Antragstellung werden nicht nur die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft, sondern häufig auch die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse. Dabei kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen darüber, wie weit die zuständigen Behörden bei der Informationsbeschaffung gehen dürfen und welche Angaben ein Hartz-IV-Empfänger für sich behalten kann.
Eine Broschüre des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beantwortet unter anderen die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein «Hausbesuch» beim Leistungsempfänger zulässig ist und welche Angaben in Kontoauszügen geschwärzt werden können. Außerdem erläutern die Datenschutzexperten, worauf sich Arbeitslose bei der Eignungsfeststellung – dem so genannten Profiling – gefasst machen müssen und welche Auskunftsrechte sie gegenüber der Behörde haben. So dürfen Leistungsempfänger ihre Akte nicht nur einsehen, sondern auch eine Kopie anfertigen. (24.08.07)
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