Hartz IV: Bildungspaket-Anträge liegen vor
05.04.2011
Nach Angaben der Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) liegen die Anträge zum Bildungspaket (Teilhabe-Leistungen) bei den Jobcentern nun endlich vor. Noch vor einigen Tagen hatten Hartz IV Behörden die Entgegennahme von formlosen Anträgen verweigert. Das war allerdings widerrechtlich, da laut gängiger Gesetzesregelungen auch formlos gestellte Anträge entgegen genommen werden müssen. Nun aber, so wird versichert, können entsprechende Antragsformulare bei den Behörden abgeholt werden.
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die selbst Hartz IV Leistungen oder Wohngeld beziehen. Auch Geringverdiener haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Anträge zur kulturellen und schulischen Teilhabe zustellen. Die Eltern erhalten beispielsweise für ihre Kinder Unterstützung für Nachhilfe, Sportvereine, Musikschule oder Mittagessen in Hort und Schule. Diese Leistungen können auch rückwirkend noch bis zum 30 April beantragt werden. Wir weisen daraufhin, dass Leistungen für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten nach § 28 Abs. 2 SGB II rückwirkend zum 1 Januar 2011 gestellt werden können. Gleiches gilt demnach für die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe nach § 28 Abs. 7 (sogenanntes Bildungspaket). Nach Angaben der Berliner Sozialsenatorin habe es bislang aber „noch keinen Anstrum“ auf die Antragsformulare gegeben. (sb)
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