Bedarfsgemeinschaft bekam 75-seitenlangen Hartz IV Bescheid zugestellt
31.03.2011
Einer Frau aus Dresden bekam einen 75-seitenlangen Hartz IV Bescheid zugestellt. Laut SGB I, Paragraf 17 sind deutsche Behörden dazu verpflichtet, Bescheide auszustellen, die einfach und verständlich verfasst sind. In diesem Fall war anscheinend ein übereifriger Sachbearbeiter am Werk.
Ramona G. aus Dresden staunte, als sie einen 75seitenlangen Hartz IV Bescheid in den Händen hielt. Doch das war nicht das einzige Problem. Statt der zuvor bewilligten 895 Euro (470 Euro Miete plus 425 Euro ALG II Regelleistungen) für eine dreiköpfige Familie (Mutter, 1 Kind 20, 2. Kind 6 Jahre alt), werden nun nur noch insgesamt 356 Euro von der Behörde bewilligt.
Auf unzähligen Seiten führte die Behörde aus, warum sie die Kürzungen der ALG II-Regelleistungen durchführt. So wird unter anderem seitenweise erläutert, warum wie viel Geld an den einzelnen Tagen abgezogen werden, wenn das jüngste Kind beim Vater verweilt. Der älteste Sohn wird in dem kuriosen Bescheid überhaupt nicht mehr erwähnt.
Mittlerweile hat der Dresdner Sozialexperte und Anwalt Gerhard Rahn den Fall übernommen. Gegenüber der „Bild“ sagte der Sozialrechtsanwalt: „Die Behörde verstößt mit ihrem Schreiben gegen das SGB. Und mit dem, was sie zahlen will, kann Frau G. noch nicht mal ihren Lebensunterhalt begleichen.“ Gegenüber der Zeitung erklärte eine Sprecherin der Behörde, man müsse jeden Hartz IV Bescheid „gerichtsfest begründen“. Daher sei der Bescheid auf den Folgeantrag so lang ausgefallen. Die (menschenverachtende) Kuriosität, die es bislang in Deutschland noch nicht gegeben hat. (gr)
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