Hartz IV-Betroffene gehen beim Unterhaltsvorschuss leer aus!

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Wenn Alleinerziehende nicht regelmรครŸig oder rechtzeitig Unterhaltsleistungen vom anderen Elternteil bekommen, kรถnnen sie stattdessen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser soll das Existenzminimum des Kindes sicherstellen. Momentan erhalten ca. 700.000 Kinder diesen Vorschuss. Doch profitieren Kinder aus Hartz IV-Familien wirklich von dieser Sozialleistung? ย 

Unterhaltsvorschuss: Fรผr wen?

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben die Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und entweder keinen oder unregelmรครŸig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Grund fรผr die ausbleibende Unterhaltszahlung kann etwa die Weigerung des anderen Elternteils sein, รผberhaupt Unterhaltย  zu zahlen. Aber auch der Umstand, dass der andere Elternteil finanziell gesehen nicht in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Zusรคtzlich mรผssen folgende Bedingungen vorliegen:

  • ย Der alleinerziehende Elternteil darf nicht erneut verheiratet sein und mit diesem Ehepartner zusammenleben.
  • ย Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten nur Unterhaltsvorschuss, wenn sie nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind oder dass alleinerziehende Elternteil im Hartz IV-Bezug mind. 600 EUR brutto verdient.

Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es?

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter des Kindes. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahren erhalten daher folgende Unterhaltsvorschusszahlungen:

  • ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย ย Fรผr Kinder bis 5 Jahre: 154 EUR pro Monat
  • ย  ย  ย  ย  ย  ย Fรผr Kinder zwischen 6-11 Jahren: 205 EUR pro Monat
  • ย  ย  ย  ย  ย  ย Fรผr Kinder zwischen 12-17 Jahren: 273 EUR pro Monat

Wenn diese Summe Hartz IV-Familien vollstรคndige zur Verfรผgung stehen wรผrde, kรถnnten Kinder aus Hartz IV-Familien vermutlich davon profitieren. Doch wie jedes Einkommen, wird auch der Unterhaltsvorschuss auf die Hartz IV-Leistung angerechnet.

Anrechnung Unterhaltsvorschuss

Leider steht Hartz IV-Familien der Unterhaltsvorschuss nicht in voller Hรถher zur Verfรผgung. Unterhaltsvorschuss gilt nรคmlich als sonstiges Einkommen und wird daher in voller Hรถhe auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Gleiches gilt fรผr das Kindergeld. Kinder haben somit nichts von den zusรคtzlichen Sozialleistungen und gehen quasi leer aus. Dieser Umstand ist einer der Grรผnde fรผr die steigende Zahl der in Armut lebenden Kinder. Daher wird nun immer hรคufiger gefordert, eine Anrechnung von Unterhaltsvorschuss abzuschaffen, denn diese gefรคhrden das Existenzminimum von Hartz IV-Kindern.

Fahrverbote fรผr Unterhaltspreller?

Zusรคtzlich รผberlegt die Familienministerin Giffey (SPD) Eltern, die keinen Unterhalt zahlen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese MaรŸnahme ist als Bestrafung gedacht. Katrin Werner von den Linken findet diese Idee bedenklich. Wรผrde man einem Elternteil ein Fahrverbot auferlegen, droht die Gefahr, dass dieser seinen Job verliert und somit auch die Mรถglichkeit Unterhalt zu zahlen. Mit solch einer MaรŸnahme wรคre niemandem geholfen!