Hartz IV-Betroffene gehen beim Unterhaltsvorschuss leer aus!

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Wenn Alleinerziehende nicht regelmäßig oder rechtzeitig Unterhaltsleistungen vom anderen Elternteil bekommen, können sie stattdessen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser soll das Existenzminimum des Kindes sicherstellen. Momentan erhalten ca. 700.000 Kinder diesen Vorschuss. Doch profitieren Kinder aus Hartz IV-Familien wirklich von dieser Sozialleistung?  

Unterhaltsvorschuss: Für wen?

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben die Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und entweder keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Grund für die ausbleibende Unterhaltszahlung kann etwa die Weigerung des anderen Elternteils sein, überhaupt Unterhalt  zu zahlen. Aber auch der Umstand, dass der andere Elternteil finanziell gesehen nicht in der Lage ist, Unterhaltszahlungen zu leisten. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  •  Der alleinerziehende Elternteil darf nicht erneut verheiratet sein und mit diesem Ehepartner zusammenleben.
  •  Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren erhalten nur Unterhaltsvorschuss, wenn sie nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind oder dass alleinerziehende Elternteil im Hartz IV-Bezug mind. 600 EUR brutto verdient.

Wie viel Unterhaltsvorschuss gibt es?

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter des Kindes. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahren erhalten daher folgende Unterhaltsvorschusszahlungen:

  •            Für Kinder bis 5 Jahre: 154 EUR pro Monat
  •            Für Kinder zwischen 6-11 Jahren: 205 EUR pro Monat
  •            Für Kinder zwischen 12-17 Jahren: 273 EUR pro Monat

Wenn diese Summe Hartz IV-Familien vollständige zur Verfügung stehen würde, könnten Kinder aus Hartz IV-Familien vermutlich davon profitieren. Doch wie jedes Einkommen, wird auch der Unterhaltsvorschuss auf die Hartz IV-Leistung angerechnet.

Anrechnung Unterhaltsvorschuss

Leider steht Hartz IV-Familien der Unterhaltsvorschuss nicht in voller Höher zur Verfügung. Unterhaltsvorschuss gilt nämlich als sonstiges Einkommen und wird daher in voller Höhe auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Gleiches gilt für das Kindergeld. Kinder haben somit nichts von den zusätzlichen Sozialleistungen und gehen quasi leer aus. Dieser Umstand ist einer der Gründe für die steigende Zahl der in Armut lebenden Kinder. Daher wird nun immer häufiger gefordert, eine Anrechnung von Unterhaltsvorschuss abzuschaffen, denn diese gefährden das Existenzminimum von Hartz IV-Kindern.

Fahrverbote für Unterhaltspreller?

Zusätzlich überlegt die Familienministerin Giffey (SPD) Eltern, die keinen Unterhalt zahlen, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese Maßnahme ist als Bestrafung gedacht. Katrin Werner von den Linken findet diese Idee bedenklich. Würde man einem Elternteil ein Fahrverbot auferlegen, droht die Gefahr, dass dieser seinen Job verliert und somit auch die Möglichkeit Unterhalt zu zahlen. Mit solch einer Maßnahme wäre niemandem geholfen!

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