Rundfunkbeitragsbefreiung: Muss ich meinen Bewilligungsbescheid vorlegen?
06.11.2017
Hartz IV und Sozialhilfe-Bezieher haben das Recht auf eine Befreiung der Rundfunkgebühren. Allerdings herrscht oftmals Unklarheit, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um sich von Gebühren befreien zulassen. Diese Unklarheiten bestehen nicht nur seitens der Antragsteller sondern auch der Behörden. Wir sorgen deshalb für Klarheit!
Muss ich für eine Befreiung meinen Bewilligungsbescheid vorlegen? Die Antwort heißt eindeutig Nein! Wenn Sie eine Befreiung oder Ermäßigung von dem Rundfunkbeitrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln (ehemals GEZ) beantragen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie aktuell ALG II bzw. Sozialhilfe beziehen. Hierfür reicht aber eine Bescheinigung Ihres Jobcenters bzw. Sozialamtes.
Den vollständigen Originalbescheid bzw. eine beglaubigten Kopie sollten Sie nicht vorlegen, da ansonsten die Rundfunkanstalten bzw. deren Beitragsservice ohne Not Kenntnis von einer Vielzahl von zum Teil sensibelsten Daten erhalten, die für die Gebührenbefreiung nicht erforderlich sind.
Bild: Marek Gottschalk-fotolia
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