Bundesrat billigt Hartz IV Erhöhung ab 1. Januar 2018. Sozialverband kritisiert unzureichende Anhebung
04.11.2017
Zum Jahreswechsel sollen die Hartz IV Regelsätze durchschnittlich um 5 EUR erhöht werden. Das hat der Bundesrat nun gebilligt. Doch ist die Erhöhung auch ein Grund zum Feiern? Der Sozialverband VdK sagt Nein. Vielmehr seien grundlegende Reformen notwendig.
Bezieher von Arbeitslosengeld II sollen ab Januar 2018 mehr Geld bekommen. Der Bundesrat billigte eine Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze. Somit steigen die Eckregelsätze von momentan 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um sechs Euro. Kleinkinder bekommen monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als 2016.
In der nachfolgenden Übersicht werden die Hartz IV Erhöhungen ab 2018 jeweils angezeigt:
* Alleinstehend / Alleinerziehend 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
* nicht-erwerbsfähige Erwachsene / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
* Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 374 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 2
* Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
* nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
* Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren 316 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
* Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren 296 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 5
* Kinder unter 6 Jahre 240 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 6
Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regelung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK sprach sich im Zuge der Debatte um Hartz IV Sätze für eine grundlegende Reform aus. Die heute vom Bundesrat gebilligte Erhöhung ist viel zu niedrig und nicht realitätsgerecht. Wir brauchen endlich einen Regelsatz, der das sozio-kulturelle Existenzminimum abdeckt." Es sei zudem dringend erforderlich, dass der Bedarf von Älteren, Erwerbsgeminderten, Alleinerziehenden sowie Kindern und Jugendlichen neu berechnet werden. (sb)
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