Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV): Ausgaben des Bundes 2009
(04.06.2010) Im Haushaltsjahr 2009 sind vom Bund insgesamt 36,0 Milliarden Euro für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) ausgegeben worden, 1,8 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt (einschließlich der beiden Nachtragshaushalte) veranschlagt. Auf der Einnahmeseite des Bundeshaushalts 2009 standen diesen Ausgaben Einnahmen aus dem vermutlich verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 4,9 Milliarden Euro gegenüber.
Von den Hartz IV-Bruttoausgaben des Bundes in Höhe von 36,0 Milliarden Euro (2009) entfielen 22,4 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II (brutto, einschließlich Sozialgeld und befristetem Zuschlag gemäß § 24 SGB II, ohne Kosten der Unterkunft und Heizung), 1,1 Milliarden Euro weniger als veranschlagt. (siehe Abb. 2, S. 2) 3,5 Milliarden Euro entfielen auf den Anteil des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung, 5,9 Milliarden Euro auf „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (einschließlich der Bundesprogramme „Kommunal-Kombi“ und „Beschäftigungspakte für Ältere“) und 4,2 Milliarden Euro auf den Anteil des Bundes an den Hartz IV-Verwaltungskosten.
In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Abrechnungsergebnissen, von Mai 2009 bis April 2010, wurden vom Bund 36,3 Milliarden Euro für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ausgegeben, davon 22,6 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II. Die Entwicklung der (gleitenden) jährlichen Hartz IV-Bruttoausgaben des Bundes (Ausgaben im Verlauf von jeweils 12 Monaten) seit dem ersten Hartz IV-Jahr (2005) zeigt: Im Haushaltsjahr 2006 waren diese Ausgaben mit 38,7 Milliarden Euro am höchsten und im 12-Monatszeitraum von September 2007 bis August 2008 (die letzten 12 Monate vor „Lehman“) mit 34,5 Milliarden Euro am niedrigsten. Im Verlauf der folgenden 20 Monate sind die jährlichen Hartz IV- Bruttoausgaben des Bundes (nominal) um 5,2 Prozent auf 36,3 Milliarden Euro gestiegen.
Hartz IV Kosten für das Jahr 2010
Ausblick: Auch 2010 werden vom Bund, wie schon 2009, deutlich weniger für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt. Minderausgaben in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und mehr sind aufgrund des bisherigen Abrechnungsergebnisse und bei Berücksichtigung der zum 1. Juli 2010 geplanten „nicht sachgerechten Anpassung“ (BVerfG) gemäß § 20 Abs. 4 SGB II (Nullrunde) zu erwarten. (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. BIAJ)
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