ARGE Bochum weiterhin auf Konfrontationskurs. Gerichtsentscheidungen aber eindeutig
Am Montag, 13. 08.2007, hat die Pressestelle der ARGE „klammheimlich“ eine Information zur Heizkostenfrage auf ihre Homepage www.arge-bochum.de gestellt; Tenor: „ .. die Praxis der Ermittlung der als im Sinne des Gesetzes angemessenen Heizkosten der ARGE Bochum (ist) rechtssicher …“ Gemeint ist damit bei Gemeinschaftsheizungen die Orientierung an einem Durchschnittswert und bei Einzelheizungen die Beschränkung, nur zwei Drittel der Wohnung zu heizen. Die ARGE ist der Meinung, damit „auf die individuelle Lage, die Größe und den Zustand einer Wohnung bei der Berechnung Rücksicht genommen“ zu haben. Somit könne „in Bochum nicht von einer Pauschalisierung gesprochen werden … “. Nach allem, was zwischenzeitlich in Bochum dazu gesagt worden ist, verschlägt uns diese Mitteilung der ARGE glatt die Sprache.
Seit längerer Zeit schon kürzt die ARGE in einer Vielzahl von Fällen mit o. g. Begründung die Erstattung der Heizkosten. Wir können nur weiter auffordern, das nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch entsprechend beigefügtem Muster einzulegen. Der Widerspruch wird sicherlich abgelehnt werden, eine Klage beim Sozialgericht muss folgen. Wir weisen den Weg zu kooperierenden Anwaltskanzleien. Das kostet nicht mehr als zehn Euro. Wir raten, dann Geduld zu üben und die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Nach durchgängiger Rechtsprechung der Sozialgerichte ist das Verhalten der ARGE nicht zulässig. Auch das zuständige SG Dortmund hat bereits mehrfach entsprechend entschieden. Das weiterhin zuständige Landessozialgericht Essen hat zwar bislang noch keine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren getroffen. Eine entsprechende Entscheidung ist in diesem Herbst zu erwarten. Allerdings wurde die Einstellung der dortigen Senate in Gesprächen mit uns und in verschiedenen vorläufigen Entscheidungen bereits mehrfach bekundet:
Empörend finden wir, dass der ARGE offensichtlich nur daran gelegen ist, ihr Vorgehen „rechtssicher“ zu gestalten (das noch dazu mit zweifelhaften Aussichten), statt im Sinne einer modernen, bürgernahen Dienstleistungseinrichtung eine für alle Beteiligten kostengünstige, vernünftige Regelung anzustreben. Womöglich sind die Kosten der von der ARGE verursachten Rechtsstreitigkeiten sogar höher als das von ihr angestrebte Einsparpotenzial. Die BürgerInnen werden in Rechtsunsicherheit versetzt, eine Berechenbarkeit des behördlichen Handelns ist nicht mehr ersichtlich. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass die Behörden an Gesetz und Recht (und geltende Rechtsprechung) gebunden sind (Art 20 III GG). Wir fordern daher, dass die Heizkosten entsprechend der Rechtssprechung vorläufig in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen sind, bis in höchstrichterlicher Entscheidung eine endgültige Klärung geschaffen ist (was aber noch Jahre auf sich warten lassen kann).
Ein Musterwiderspruch zur Heizkosten frage findet sich im Netz hier (PM Sozialberatung Bochum, veröffentlicht am 18.08.07)
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