Hartz IV-Anrechnung auf Entschädigungszahlungen

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Entschädigungszahlungen der Hinterbliebenen der Neonazi-Morde wurden von Jobcentern auf die laufenden Hartz IV-Leistungen angerechnet

10.03.2012

Barbara John, Ombudsfrau und Sachverständige im Ausschuss zur Aufklärung der Neonazi-Morde an 11 Menschen berichtete, dass zahlreiche Hinterbliebene der Opfer zwar die Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.000 Euro erhalten haben, aber die Jobcenter dazu übergangen sind, bei einigen die einmaligen Zahlungen als „Einkommen“ zu bewerten und damit auf laufende Hartz IV-Zahlungen anzurechnen. John wolle nun auf die Leistungsträger einwirken, damit diese die Anrechnung wieder zurück nehmen.

Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) wolle zudem Gespräche mit der Bundesregierung führen, damit die Jobcenter dazu angewiesen werden, ihre bisherige Praxis zu revidieren. Schließlich gehen somit die Entschädigungen verloren, weil die Hartz IV Zahlungen eingestellt werden, bis die Summe aufgebraucht ist. Durch den Tod der Opfer durch die Neonazi-Mörderbande haben viele Familien ihre damalige Existenz aufgeben müssen. In Folge mussten einige Sozialleistungen beantragen. Der FDP Politiker Hartfrid Wolff will sich direkt an das Bundesarbeitsministerium wenden und „klarstellen“, dass die Verrechnung gestoppt wird.

In diesem Zusammenhang wies die Ombudsfrau John auf die zum Teil schwierige Situation der Hinterbliebenen hin. Da sie von den Ermittlungsbehörden zur damaligen Zeit selbst zum Kreis der Verdächtigen hinzugezählt wurden, wurden sie gleichzeitig von ihrer Umwelt „aus dem Kreis der Anständigen ausgeschlossen“. Dieser Umstand wirkte sich auch auf das weitere Leben der Überlebenden aus. Von Seiten der Jobcenter oder des Arbeitsministeriums liegen noch keine Stellungnahmen vor. (sb)

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