Hartz IV: Anhebung des ALG II Regelsatzes

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Arbeitslosengeld II wird erhöht

Wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, teilt nun die Bundesagentur für Arbeit in einer offiziellen Pressemeldung mit, dass zum 1.Juli 2008 das Arbeitslosengeld II (ALG II) um schlappe 1,1 Prozent von 347 auf 351 Euro angehoben wird. Die Anhebung des ALG II Regelsatzes geschieht zeitglich zur Rentenanpassung. Die Anpassung der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II wird durch die Länder, auf Anweisung des Bundes erfolgen. Die letzte ALG II Erhöhung fand genau vor einem Jahr statt. Damals wurde der Regelsatz genau um 0,54 Prozent angehoben.

Fristgerechte Umstellung?
Gleichzeitig versucht die Bundesagentur für Arbeit eventuelle Bedenken ausräumen, das Geld würde nicht rechtzeitig ausgezahlt werden. Die Software A2LL wolle man rechtzeitig anpassen, damit die Auszahlung am 1. Juli 2008 automatisch und fristgerecht statt findet. A2LL wurde anfangs von den Firmen T-Systems und PROSOZ Herten in Herten erstellt. Von Anfang an gab es schwerwiegende Probleme mit A2LL. So fiel bei der Inbetreibnahme der Software auf, dass Kontonummern durch eine nachgelagerte Software von der falschen Seite her aufgefüllt wurden (Nummern wie 1234567 wurden zu 1234567000 statt 0001234567). Zahlungen auf solche Kontonummern blieben, da keinen Kunden zuordenbar, bei den Banken und Sparkassen auf sogenannten Scherbenkonten liegen. Die Banken mussten u.a. Krisenstabe bilden, um die Fehlerflut beseitigen zu können.

Keine Verkürzung der Widerspruchs- oder Klagefrist durch Umstellung.
Diese Änderungsbescheide sind generell mit dem 17. bzw. 18. Mai 2008 datiert. Das führt jedoch nicht zu einer Verkürzung der Widerspruchs- oder Klagefrist, da für die Ermittlung dieser Frist nicht das Datum des Bescheides, sondern das Datum der Zustellung maßgebend ist. (22.05.2008)

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