Harte Strafe für Hartz IV Betrug

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Sechs Monate auf 2 Jahre Bewährung für Hartz IV Betrug

29.08.2017

Sechs Monate Gefängnis lautet ein aktuelles Urteil, weil ein Mann Hartz IV Leistungen beantragt und bezogen hatte, obwohl dieser einer Beschäftigung nachgegangen ist. Das Amtsgericht Offenburg setzt die Haftstrafe zunächst zur Bewährung aus.

Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte über 4 Monate Arbeitslosengeld II Leistungen bezogen hatte, ohne einen wirklichen Anspruch zu haben. Bei der zuständigen Behörde hatte der Mann verschwiegen, dass dieser gleichzeitig einer Arbeit nachging.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg sah es nach Ermittlungen der Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg als erwiesen an, dass der Angeklagte die Arbeitsstelle im vollem Bewusstsein verschwiegen hatte. Insgesamt hatte der Angeklagte eine Summe von 2180 Euro vom Jobcenter bezogen. Neben der Strafe muss der Mann das Geld zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bild: Roman Bodnarchuk-fotolia