Gericht straft Lohndumping ab

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Jobcenter gewinnt Rechtsstreit wegen Lohndumping

13.11.2014

Immer wieder werden Jobcenter-Mitarbeiter mit Dumpinglöhnen konfrontiert, die mit Hartz IV aufgestockt werden sollen, wenn es nach dem Willen der Arbeitgeber geht. Denn die lassen ihre Angestellten teilweise für einen Stundenlohn von 1,59 Euro arbeiten. Dass das zum Leben nicht ausreicht, ist jedem klar. Folglich wenden sich die Betroffenen an das Jobcenter, um ihr Gehalt mit Leistungen nach SGB II aufstocken zu lassen. Immer mehr Jobcenter gehen aber mittlerweile gegen die Abzocker-Arbeitgeber vor. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte jüngst einen Rechtsanwalt aus Großräschen zur Zahlung von rund 3.400 Euro an das Jobcenters Oberspreewald-Lausitz, der zwei Bürohilfen zu Dumpinglöhnen beschäftigte.

Stundenlöhne unter zwei Euro sind leider keine Ausnahme
Ob Pizzaboten, Bürohilfen, Kellner oder Verkäufer – häufig werden diese Jobs weit unter Tarif bezahlt. Stundenlöhne von weniger als zwei Euro sind dabei keine Seltenheit. Weil niemand von einem solchen Hungerlohn leben kann, beantragen die Betroffenen in der Regel ergänzend Hartz IV beim Jobcenter.

Um gegen sittenwidrige Löhne vorzugehen, streben die Jobcenter immer häufiger Klagen gegen Arbeitgeber an, die ihre Angestellten zu Dumpinglöhnen beschäftigen – mit Erfolg. So wurde ein Rechtsanwalt aus Großräschen verurteilt, etwa 3.400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zu zahlen. Er hatte zwei Bürohilfen für einen Stundenlohn von 1,54 beziehungsweise 1,65 Euro angestellt, die ihre Gehälter wiederum mit Hartz IV aufstocken mussten. Im vergangenen April wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht Cottbus noch zugunsten des Rechtsanwalts entschieden. Das Urteil stieß damals auf heftige Kritik. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg konnte die Auffassung der Arbeitsgerichts nicht teilen und bestätigte nun die Rechtsauffassung des Jobcenters. Ein solches Verhalten seitens der Arbeitgeber sei gesellschaftlich inakzeptabel, erklärte Hans-Jörg Milinski, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. „Außerdem kann es nicht sein, dass sich die Arbeitgeber zulasten des Steuerzahlers bereichern.“

Bereits zuvor ist das Jobcenter erfolgreich gegen sittenwidrige Löhne vorgegangen. Es sei Milinski zufolge aber nicht Ziel, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, sondern vielmehr das Bewusstsein der Arbeitgeber für faire Löhne zu schärfen. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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