Für viele Arbeitnehmer eine Selbstverständlichkeit: Die Pause durcharbeiten und stattdessen früher in den Feierabend gehen, um zum Beispiel das schöne Wetter mit der Familie noch zu genießen oder schnell noch einkaufen zu gehen. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer deshalb abmahnen oder sogar kündigen?
Arbeitszeitpausen sind gesetzlich vorgeschrieben
Das Arbeitsrecht sieht zum Schutz der Arbeitnehmer gesetzliche Ruhepausen vor. Wer mehr als sechs und bis zu neun Stunden am Stück arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.
Wer länger als neun Stunden am Stück arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pause. Das Gesetz schreibt vor, dass niemand länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten darf.
Diese Pausenzeiten können vom Arbeitgeber verlängert werden, gelten aber nie als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie diese Pausen von den Arbeitnehmern genutzt werden. Darüber hinaus kann es Ausnahmen von der allgemeinen Regelung geben, z. B. im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen, in der Altenpflege und in der Schifffahrt.
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Droht die Kündigung, wenn ich statt der vorgesehenen Pause früher gehe?
Unter Umständen ja. Die genaue Handhabung der Pausenzeiten und der Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Da die Pausen jedoch gesetzlich vorgeschrieben sind, kann ein Arbeitnehmer, der sie nicht einhält, sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will und flexible Lösungen im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen sind, kann dies auch ein Kündigungsgrund sein.
Abfindungsanspruch bei Kündigung prüfen lassen
Wenn Sie aus diesem oder einem anderen Grund gekündigt wurden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden! Viele Kündigungen sind aus formalen Gründen rechtswidrig und unwirksam, außerdem muss eine Kündigung immer begründet werden. Eine eventuelle Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 14 Tagen erhoben werden.
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