Gegenseitige Offenheit, Wertschätzung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsgründen sollten seit Einführung des Bürgergeldes an erster Stelle stehen. Dies wird jedoch von vielen Jobcentern nur unzureichend umgesetzt. Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. kritisiert das Jobcenter Wuppertal. Auf den offiziellen Seiten werden den Leistungsberechtigten zum Teil veraltete Informationen angeboten.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen?
„Durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen unseres Handelns schaffen wir Vertrauen bei Kunden*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen sowie der Öffentlichkeit“ (…) Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit in Kommunikation und im Umgang miteinander sind die Basis für Zufriedenheit und Identifikation mit der Jobcenter Wuppertal AöR“ ist auf den Seiten des Jobcenters Wuppertal zu lesen.
Diese Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen wird nicht in der Realität umgesetzt, kritisert hingegen der Sozialrechtsexperte Harald Thomé.
Veraltete Informationen zum Vermögen, Miete, Verrentung und Wohngeld
Die dargebotenen Inhalte des Jobcenters wie “Dienstanweisungen im Leistungsrecht enthalten alle die Rechtslage vom letzten Jahr oder älter, die Angemessenheitswerte für die Unterkunftskosten sind erst nach Intervention von Tacheles beim Landesarbeitsministerium offiziell beim Jobcenter und Sozialamt angepasst worden”, berichtet Thomé.
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So würden die Dienstanweisungen an die Jobcenter trotz Intervention des Sozialministeriums immer noch Werte für die Unterkunftskosten aus dem Jahr 2021 enthalten. Diese Werte seien aber längst überholt.
Weisungen stammen noch aus Hartz-IV-Zeiten
Auch die Weisungen zum Vermögen sind durch die Einführung des Bürgergeldes überholt und stammen noch aus Hartz IV-Zeiten. Ebenso veraltet sind die Angaben zur Verrentung und zum Wohngeld.
Thomé fragt sich daher, warum die proklamierte Transparenz seitens des Jobcenters bis heute nicht umgesetzt wurde. Vielmehr stelle sich die Frage, ob “Leistungsberechtigte nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden müssen”.
Anfrage an das Jobcenter blieb unbeantwortet
Aus diesem Grund hat die Sozialberatungsstelle das Jobcenter bereits im April dieses Jahres aufgefordert, hier zeitnah tätig zu werden, da der Internetauftritt des Jobcenters “jedenfalls nicht den Vorgaben der §§ 13, 14 SGB I und § 12 IFG NRW” entspreche. Tacheles hatte die Behördenleitung aufgefordert, der Beratungsstelle mitzuteilen, ob und wann die Behörde ihren Verpflichtungen nachkommen wird. “Diese Anfrage ist bis heute unbeantwortet geblieben, “eine Änderung der Verwaltungspraxis gibt es nicht”.
Tacheles fordert das Jobcenter Wuppertal nun öffentlich auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und die Leistungsberechtigten nicht wissentlich falsch zu informieren.
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