Frau rennt weg und danach ist die Rente weg

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Es klingt nach einem bösen Traum: Ein Rentner, der seit Jahren eine EM-Rente bezieht, sieht sich plötzlich mit einer drastischen Kürzung seiner Rente konfrontiert – und das scheinbar ohne Vorwarnung. Was steckt hinter diesem Fall von dem der Sozialverband SoVD Schleswig Holstein aktuell berichtet.

Was war passiert?

Der Fall eines Erwerbsminderungsrentners, der sich hilfesuchend an seinen Rentenberater wandte, zeigt ein wenig bekanntes, aber weit verbreitetes Problem.

Der Mann, dessen Rente seit Jahren regelmäßig ausgezahlt wurde, bemerkte nach seiner Scheidung, dass seine monatlichen Bezüge plötzlich erheblich reduziert wurden.

Der Grund: der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich. Was zunächst wie ein juristisches Detail klingt, kann in der Praxis massive Auswirkungen haben – insbesondere für Menschen, die auf ihre Rente angewiesen sind.

Versorgungsausgleich – Was ist das eigentlich?

Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner nach einer Scheidung gleichberechtigt von den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften profitieren.

Während der Ehe erworbene Rentenpunkte – also die Grundlage für spätere Rentenzahlungen – werden zwischen den Partnern aufgeteilt.

Der Ehepartner, der mehr Rentenanwartschaften erworben hat, muss Punkte an den anderen abgeben. Der Ausgleich erfolgt unabhängig davon, ob es sich um die gesetzliche Rentenversicherung, eine betriebliche Altersversorgung oder private Vorsorge handelt.

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Warum betrifft das auch die Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrenten werden auf Basis der bis zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung erworbenen Rentenanwartschaften berechnet.

Diese Ansprüche sind jedoch nicht statisch: Sobald die Rentenpunkte eines Versicherten durch den Versorgungsausgleich reduziert werden, wirkt sich das auch auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.

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Das gilt sowohl für zukünftige Rentenansprüche – etwa die Altersrente – als auch für bereits laufende Zahlungen wie die Erwerbsminderungsrente.

Viele Betroffene glauben, dass der Versorgungsausgleich nur zukünftige Renten betrifft. Tatsächlich ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. Der Ausgleich erfolgt unmittelbar nach der rechtskräftigen Scheidung, und die Änderungen werden auch bei laufenden Rentenzahlungen wirksam. Für den betroffenen Rentner bedeutete das eine spürbare Senkung  seiner monatlichen Rente.

Welche Folgen hat das?

Die Auswirkungen eines solchen Einschnitts können erheblich sein. Erwerbsminderungsrentner sind oft ohnehin in einer prekären finanziellen Situation, da die Erwerbsminderungsrente in der Regel geringer ausfällt als das Einkommen, das sie vor der Erwerbsminderung erzielt haben.

Eine zusätzliche Kürzung durch den Versorgungsausgleich kann dazu führen, dass Betroffene ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr decken können.

In einigen Fällen könnte dies auch den Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie die Grundsicherung auslösen. Dies bringt jedoch zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich, den viele Betroffene als belastend empfinden.

Was sollten Betroffene tun?

  1. Beratung einholen: Wer eine Scheidung plant, sollte sich frühzeitig rechtlichen Rat holen. Fachanwälte für Familienrecht und Rentenberater können Betroffenen dabei helfen, die möglichen Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs zu verstehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
  2. Berechnungen prüfen: Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs sollte die Rentenberechnung genau überprüft werden. Fehler können vorkommen, und es ist wichtig, diese schnellstmöglich anzufechten.
  3. Langfristige Planung: Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Eine realistische finanzielle Planung, die potenzielle Kürzungen berücksichtigt, kann helfen, späteren Engpässen vorzubeugen.
  4. Zuschüsse prüfen: Wer nach einer Rentenkürzung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte prüfen, ob staatliche Unterstützung möglich ist. Grundsicherung oder Wohngeld könnten in solchen Fällen eine Entlastung darstellen.

Warum sind Erwerbsminderungsrenten so unterschiedlich hoch?

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielt die Anzahl der erworbenen Rentenpunkte eine Rolle, die sich aus den eingezahlten Beiträgen in die Rentenversicherung ergibt.

Zum anderen fließen bei der Berechnung Annahmen über das potenzielle Einkommen des Betroffenen bis zum Rentenalter mit ein. Auch der Grad der Erwerbsminderung sowie das Alter, in dem der Rentenantrag gestellt wurde, beeinflussen die Rentenhöhe.

Interessant ist, dass nicht die Art der Erkrankung oder Behinderung selbst die Rentenhöhe bestimmt, sondern die daraus resultierende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.

Kein Einzelfall

Dieser Fall ist kein Einzelfall. In Deutschland werden jährlich hunderttausende Versorgungsausgleiche im Rahmen von Scheidungen durchgeführt. Die Auswirkungen auf bestehende Rentenansprüche sind dabei oft nicht im Bewusstsein der Betroffenen. Gerade für Erwerbsminderungsrentner, die ohnehin auf ihre begrenzten Einkünfte angewiesen sind, kann dies gravierende Folgen haben.