Die gute Nachricht ist, dass zum 1. Juli 2025 rund 21 Millionen Menschen in Deutschland, die eine gesetzliche Rente nach dem Sozialgesetzbuch VI beziehen, von der Erhöhung um 3,74 Prozent profitieren sollen.
Dazu zählen Bezieherinnen und Bezieher von Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten sowie bestimmte Leistungen aus der landwirtschaftlichen Altersversorgung und Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie steigt zum Stichtag 1. Juli 2025 die monatliche Rentenzahlung um den im Gesetz festgeschriebenen Prozentsatz.
Allerdings gibt es eine nicht zu vernachlässigende Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern, deren Einkünfte nicht in diese Kategorie fallen. Millionen Betroffene gehen damit leer aus, wenn es um die gesetzliche Erhöhung geht.
Hierzu gehören Personen, die Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen erhalten, außerdem Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Pension sowie Mitglieder verschiedener Versorgungswerke wie jene von Ärztinnen, Architekten, Apothekerinnen, Rechtsanwälten oder Zahnärztinnen. Sie alle haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre monatlichen Bezüge automatisch um 3,74 Prozent angepasst werden.
Weshalb bleiben manche Rentnerinnen und Rentner außen vor?
Die gesetzliche Rentenanpassung nach dem SGB VI setzt unmittelbar an der Entwicklung der Löhne und Gehälter an. Wer eine Rente auf Basis der Sozialversicherung erhält, profitiert direkt von diesen Zahlen, weil die Rentenversicherung an die sogenannte Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist. In der Arbeits- und Sozialgesetzgebung wird so sichergestellt, dass gesetzliche Renten mit der allgemeinen Einkommensentwicklung Schritt halten.
Die Empfängerinnen und Empfänger privater oder betrieblicher Altersvorsorge sind in vielen Fällen an andere Vorgaben und Vertragsbedingungen gebunden. Je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Versicherungsvertrag oder satzungsrechtlicher Regelung eines Versorgungswerks kann es zwar ebenfalls zu Erhöhungen kommen, jedoch richten diese sich nicht nach den Vorgaben des Rentenversicherungsrechts.
Einige Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner erhalten zum Beispiel eine jährliche Anpassung von lediglich einem Prozent, während andere auf eine (unter Umständen höhere) vertraglich zugesicherte Dynamisierung hoffen können. Für Personen mit privaten Renten, Riester- oder Rürup-Verträgen gibt es wiederum eigene, vertraglich geregelte Bestimmungen, die nicht per se mit dem gesetzlichen Rentenplus einhergehen.
Warum ist die Situation für Beamtinnen und Beamte anders?
Beamtinnen und Beamte beziehen keine gesetzliche Rente, sondern eine Beamtenpension, die sich an anderen Besoldungsvorschriften orientiert. Bei ihnen entscheidet häufig das jeweilige Bundesland oder der Bund über die Pensionshöhe – in der Regel im Einklang mit den Verhandlungen des öffentlichen Dienstes.
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Derzeit wird über eine mögliche Erhöhung der Beamtenbezüge diskutiert, die Medienberichten zufolge bei bis zu acht Prozent liegen könnte, wenn die Tarife im öffentlichen Dienst entsprechend ansteigen. Für bereits Pensionierte hätten solche Erhöhungen dieselbe Auswirkung wie Gehaltsanpassungen für aktive Beamtinnen und Beamte.
Während die Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger einer gesetzlichen Rente im Juli 2025 mit einem Anstieg ihrer monatlichen Bezüge rechnen kann, herrscht bei vielen anderen Unsicherheit oder Ernüchterung.
Das gilt beispielsweise für die Gruppe der Versorgungswerksrentner, also für alle, die als Zahnärztin, Rechtsanwalt, Apotheker, Architektin oder in anderen freien Berufen in einem eigenen Versorgungswerk Mitglied sind. Auch für Betriebsrentnerinnen und -rentner sowie private Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer kann es anspruchsvolle individuelle Regelungen geben, die ihren Ruhestandseinkünften zugrunde liegen.
Mitunter gibt es sogar innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung Ausnahmefälle. So kann es passieren, dass eine Rentnerin oder ein Rentner trotz theoretischem Anspruch auf die Anpassung diese nicht voll erhält. Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte „Aussparungsrente“. In solchen Konstellationen wird die Erhöhung rechnerisch verrechnet, weil die Betroffenen in der Vergangenheit eine zu hohe Rente aufgrund fehlerhafter Berechnungen bekommen haben.
Wie geht es nach 2025 mit der Rente weiter?
Die Haltelinie bei 48 Prozent Rentenniveau läuft nach dem 1. Juli 2025 aus. Für den Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt stellt sich die Frage, ob die Politik “eine neue Sicherungslinie verankern wird oder ob das Rentenniveau künftig sinken könnte”. Denn gegenwärtig deuten Prognosen darauf hin, dass langfristig mit gewissen Abschlägen zu rechnen ist, sofern keine gesetzlichen Gegenmaßnahmen beschlossen werden, so Anhalt weiter.
Experten wie der Rentenanwalt und Berater Peter Knöppel sehen in dieser Entwicklung eine Herausforderung für die Rentenpolitik, da der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung dafür sorgen, dass immer mehr Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger auf vergleichsweise weniger Beitragszahlende treffen. Gesetzliche Anpassungen am Rentensystem bleiben daher ein Dauerthema – nicht nur für die heute junge Generation, sondern genauso für die aktuellen und künftigen Ruheständlerinnen und Ruheständler.
Welche Möglichkeiten haben Rentnerinnen und Rentner, die leer ausgehen?
Die einzige allgemeine Empfehlung besteht darin, die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail zu prüfen oder gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen. Wer etwa eine Betriebsrente bezieht, könnte versuchen, in den entsprechenden Unterlagen genau nachzuvollziehen, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung greift.
Ähnlich verhält es sich mit Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, Riester-, Rürup- oder auch Berufsunfähigkeitsrenten. Personen, die unsicher sind, ob ihnen eine Anpassung zusteht, sollten sich rechtlich beraten lassen, beispielsweise durch einen Rentenberater oder Rechtsanwalt, um sicherzugehen, dass ihnen keine Ansprüche entgehen.
Bei Beamtinnen und Beamten bleibt der Blick auf die aktuellen Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes und den darauf basierenden Anpassungen der Beamtenbesoldung entscheidend. Auch hier lohnt es sich für Betroffene, die gesetzlichen Vorgaben im Auge zu behalten und sich im Zweifel durch kompetente Fachleute unterstützen zu lassen.
Wie ist die Stimmung unter den Betroffenen?
Unter den gesetzlichen Rentnerinnen und Rentnern überwiegt trotz steigender Inflation zunächst einmal eine gewisse Erleichterung, da eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent in der aktuellen Wirtschaftslage dringend benötigt wird, um Kaufkraftverluste zumindest teilweise auszugleichen.
Für viele andere Gruppen wirkt die angekündigte Anpassung aber frustrierend, weil sie sich wünschen, an der positiven Lohnentwicklung ähnlich teilzuhaben. Besonders für Menschen, die auf kleine Betriebsrenten oder eine schmale Privatrente angewiesen sind, bleibt die finanzielle Lage angespannt.
Auch der Blick auf die Pensionen sorgt bei einigen für Unmut. Sollte es bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst tatsächlich zu einer deutlichen Erhöhung kommen, könnten pensionierte Beamtinnen und Beamte dank entsprechender Anpassungen profitieren.
Für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung erscheint die Steigerung um 3,74 Prozent dagegen vergleichsweise bescheiden, vor allem wenn man die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt.
Was ist jetzt wichtig für Rentnerinnen und Rentner?
Das Jahr 2025 bringt eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent für alle, die ihre monatlichen Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Viele andere, die ebenfalls „Renten“ erhalten – ob betrieblicher, privater oder beamtenrechtlicher Art – sind allerdings nicht automatisch Teil dieses Aufschlags. Ihnen bleibt oft nur der genaue Blick ins Kleingedruckte oder das Gespräch mit Fachleuten, um mögliche Anpassungen oder Alternativen auszuloten.
Letztlich bleibt abzuwarten, wie die Politik das Auslaufen der Haltelinie nach 2025 gestalten wird. Denn ob das Rentenniveau langfristig bei rund 48 Prozent bleibt oder wieder sinkt, hängt von künftigen Beschlüssen und Gesetzen ab.
Klar ist, dass die Finanzierung des Rentensystems angesichts des demografischen Wandels weiterhin eine zentrale Rolle in der sozialpolitischen Debatte einnehmen wird. Für die Betroffenen gilt es, wachsam zu bleiben und die eigenen Ansprüche sowie eventuelle Nachjustierungen der Politik genau zu verfolgen.