EM-Rente: Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente steigt ab 2024

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Die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente, auch EM-Rente genannt, wird ab 2024 angehoben. Was das genau bedeutet und wie die Hinzuverdienstgrenzen steigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2024 werden angepasst, darunter auch die monatliche Bezugsgröße. Ab dem 01. Januar 2024 wird die Bezugsgröße in Westdeutschland von 3.395€ auf 3.535€ erhöht. Eine der Änderungen betrifft die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung (EM-Rente), die seit dem 01. Januar 2023 dynamisch an die jährlich gültige Bezugsgröße gekoppelt sind.

Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrenten steigen 2024 auf höhere Werte

Im Jahr 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erhöht. Die Mindesthinzuverdienstgrenze, die für alle Empfänger einer solchen Rente gilt, wird von 35.647,50€ auf 37.117,50€ Bruttojahresverdienst angehoben.

Dies bedeutet, dass im Jahr 2024 ein Bruttojahresverdienst von bis zu 37.117,50€ neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anrechnungsfrei ist. Dabei wird immer der Jahresverdienst berücksichtigt.

Die Berechnung dieser Grenze

Mindest-Hinzuverdienstgrenze: 6/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße.
Das ergibt: 3.535€ x 14 x 6/8 = 37.117,50€.

Individuelle Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

Neben der Mindestgrenze gibt es noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die von der Rentenversicherung überprüft wird. Wenn sich nach der Berechnung herausstellt, dass die individuelle Grenze höher ist als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ist sie niedriger als die Mindestgrenze, dann wird die Mindestgrenze als anrechnungsfreier Hinzuverdienst verwendet.

Die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze erfolgt gemäß: Berechnung individuelle Hinzuverdienstgrenze tw. EM-Rente 2024: 9,72-fache der monatlichen Bezugsgröße x höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre.

Ein Beispiel: 1,5000 Entgeltpunkte sind die höchsten in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn, und die monatliche Bezugsgröße beträgt 3.535€. Das ergibt: 9,72 x 3.535€ x 1,5000 EP = 51.540,30€ individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 17.823,75€ im Jahr 2023 auf 18.558,75€ im Jahr 2024.

Die Berechnung der neuen Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024 erfolgt wie folgt:

3/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße. Das ergibt: 14 x 3.535€ x 3/8 = 18.558,75€ anrechnungsfreier Hinzuverdienst.

Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten steigen 2024

Mit der Anpassung der Bezugsgröße auf 3.535€ im Jahr 2024 steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente im Jahr 2024 beträgt der anrechnungsfreie Jahresverdienst 18.558,75€, während bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zu 37.117,50€ Bruttojahresverdienst neben der Rente anrechnungsfrei sind

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