7 Änderungen bei der Rente ab Januar 2024

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2024 ändert sich finanziell bei der Rente einiges. Manches davon betrifft Rentner/innen ebenso wie andere Menschen, und andere Änderungen betreffen direkt die Rente. Da es ein Haushaltsloch gibt, sind manche finanziellen Unterschiede zum jetzigen Jahr allerdings noch nicht spruchreif. Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Klöppel gibt einen ersten Ausblick auf das Jahr 2024.

Der Grundfreibetrag ändert sich

Der steuerfreie Grundfreibetrag, der dem Existenzminimum entsprechen soll, liegt 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr statt wie derzeit bei 10.908 Euro. Einkommenssteuern zahlen Sie erst, wenn Sie über dieser Grenze liegen. Die Bundesregierung plant sogar eine Erhöhung des Freibetrags auf 11.784 Euro, doch das ist noch nicht beschlossene Sache.

Altersvorsorge von der Steuer absetzen

Altersvorsorge als Sonderausgabe lässt sich 2024 bis zu 27.269 Euro komplett von der Steuer absetzen. Im Moment sind es 26.528 Euro. 2024 fallen darunter Arbeitnehmer/innenbeiträge für die Rente, freiwillige Zusatzzahlungen zur gesetzlichen Rente, Rürup-Beiträge und Zahlungen, um den Abzug bei einer vorzeitigen Rente zu mindern.

Mehrwertsteuer erhöht sich

Die Mehrwertsteuer betrifft sämtliche Bürger/innen und wirkt sich auch auf den Geldbeutel in der Rente aus. Der Satz war in der Gastronomie während der COVID-19 Pandemie von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden – befristet bis zum 31.12.2023.

Ab dem 1.1.2024 gelten dann wieder die 19 Prozent. Essen gehen oder draußen ein Bier trinken wird also teurer.

Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel gibt einen ersten Ausblick

Verlängerung der Zurechnungszeit

Positiv wirkt sich hingegen die Verlängerung der Zurechnungszeit im nächsten Jahr aus. Hier handelt es sich um eine Größe, die vor allem bei Renten wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebene wichtig ist.

2024 endet die Zurechnungszeit für diejenigen, deren Erwerbsminderung 2024 beginnt oder für Hinterbliebene von 2024 Verstorbenen mit Vollendung des 66. Jahres und einem Kalendermonat. Bis zu dieser Zeit werden Erwerbsgeminderte so behandelt, als hätten sie die ganze Zeit voll gearbeitet und Beiträge gezahlt.

Entgeltpunkte und Durchschnittseinkommen

2024 steigt das vorläufige Durchschnittseinkommen von 43.142 Euro 2023 auf 45.358 Euro. Damit werden auch die für die Rente wichtigen Entgeltpunkte anders berechnet. Um einen Entgeltpunkt von monatlich 37,60 Euro zu bekommen, müssen Sie 2024 45.358 Euro Brutto verdienen.

Wer bei einer vorgezogenen Rente den Abschlag ausgleichen möchte, muss im nächsten Jahr 8.436, 59 Euro bezahlen statt gegenwärtig 8.024,41 Euro.

Freiwillige Rentenbeiträge

Wer freiwillig Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung leisten will, muss 2024 mindestens 100,07 Euro einzahlen statt 2023 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbeitrag für solche freiwilligen Zahlungen steigt von monatlich 1.357, 80 Euro in diesem auf 1.404,30 Euro im nächsten Jahr.

Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente steigt

Für Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, gibt es eine gute Nachricht. Hier steigen 2024 die Grenzen, bis zu denen Betroffene dazuverdienen dürfen.

Bei Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung steigt die Grenze des Hinzuverdienstes auf die Rente auf 37.117, 50 Euro. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf die Hälfte hinzuverdienen, also 18.558, 75 Euro. Dieser Brutto-Jahresverdienst wird nicht auf die Rente angerechnet.

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