Elterngeld nur für Bessergestellte

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Elterngeld- Ein Gewinn nur für Bessergestellte
Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern, das am 01. Januar 2007 an die Stelle des Erziehungsgeldes getreten ist. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Soweit, so gut. Doch wem nützt das Elterngeld und wer hat eher Nachteile durch das neue Elterngeld?

Das damalige Erziehungsgeld war als Sozialleistung für Eltern gedacht, dass gleichermaßen für alle Eltern galt. Das neue Elterngeld soll nun in erster Linie eine elternbezogene Entgeltersatzleistung (also Lohnersatz) sein. D.h., dass sich das Elterngeld an den vorigen Verdienst der Eltern richtet. Bessergestellte, die sowieso eine bessere soziale Abfederung haben, bekommen nun mehr Geld als vorher und Eltern, die wenig verdienen oder Erwerbslos sind, erhalten entsprechend weniger als bei der Erziehungsgeldregelung. damit soll offensichtlich versucht werden, dass nun auch Bessergestellte mehr Kinder bekommen, da Kinder aus "reicheren Haushalten" als später "Produktivere" also als mehr für die Gesellschaft "verwertbare" gelten. Denn, so rechnet sich die Bundesregierung aus, Kinder aus dem Mittelstand und den oberen Einkommensschichten haben bessere Bildungszugangsvoraussetzungen (Stichwort: Studiengebühren).

Verschlechterungen für Erwerbslose und Geringverdiener
Für Hartz IV- Empfänger/innen, Geringverdiener und Studenten hat das neue Elterngeld eine erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben. Das Elterngeld wird hingegen für höchstens 12 bis 14 Monate gezahlt. Wer es zwei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, erhält monatlich den halben Betrag, der für Nicht-Erwerbstätige gerade mal 150 Euro ausmacht. Folglich ist das Elterngeld nur für Normal- und insbesondere Gutverdienende, die bisher aufgrund der Höhe des Einkommmens kein bzw. maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, eine finanzielle Verbesserung.

Kombination Arbeitslosengeld I (ALG I) und Elterngeld
Insbesondere die Kombinationsmöglichkeit von ALG I und Elterngeld wird vom Bundesrechnungshof bemängelt und als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bezeichnet, genauso wie die Möglichkeit für Alleinerziehende, die "Partnermonate" für sich in Anspruch zu nehmen. Diese Regelungen seien großzügiger, als es zur Erfüllung des Gesetzeszweckes nötig ist.

Berechnung Elterngeld und Hartz IV
Mütter oder Väter, die Hartz 4 erhalten, bekommen wie erwähnt auch das Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von nur 300 Euro monatlich. Dieser Betrag wird nicht beim Hartz 4 Regelsatz angerechnet. Bei genauem Hinsehen der Beträge wird die Ungerechtigkeit deutlich: Für Hartz IV Empfänger/innen, die bisher 24 Monate 300 € Erziehungsgeld bekommen haben, ist die neue Regelung eine Verschlechterung, da sie zeitlich eingeschränkter (12 bis maximal 14 Monate) Zusatzleistungen erhalten. Jedoch wird auch bei Hartz IV das Kindergeld weiterhin gezahlt. Das Kindergeld beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro zusätzlich monatlich. (gr, 06.02.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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